Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Das neue Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht

von Gabriele Erpenbeck


Kind mit Zopf

Seit dem 1. Januar 2000 haben wir ein neues Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrecht. Es ist nicht so ausgefallen wie die einen es sich gewünscht oder die anderen es befürchtet hatten. Es ist ein Kompromiss herausgekommen, der die Umsetzung einzelner Bestimmungen des Gesetzes komplizierter macht, als es zunächst gedacht war. Manches ist für die Einbürgerungsbewerberinnen und –bewerber schwieriger geworden. So ist z. B. der seit 1990 nicht mehr geforderte Nachweis "ausreichender Deutschkenntnisse" bei der Anspruchseinbürgerung wieder eingeführt worden. Was das in der Konsequenz bedeutet wird zurzeit noch zwischen der Bundesregierung und den Ländern verhandelt.

Im Februar wurde die niedersächsische Informationskampagne "Antrag stellen!" gestartet. Sie soll deutlich machen, wie wichtig die rechtliche Integration ist. Gleichzeitig soll auch bei der Mehrheitsbevölkerung um mehr Verständnis dafür geworben werden. Und sie soll vor allem das Informationsbedürfnis der Betroffenen zufrieden stellen.

Es ist wichtig, dass weitere Institutionen und Organisationen diese Kampagne unterstützen, denn nicht nur rechtlich sondern auch sozial kann die Integration nur gelingen, wenn die Mehrheitsgesellschaft dieses Anliegen unterstützt.

Die neuen Bestimmungen bieten einer Vielzahl der in Niedersachsen lebenden rund 475.000 ausländischen Staatsangehörigen ein Angebot zur Einbürgerung. Die wichtigste Neuerung ist, dass in Deutschland geborene Kinder als deutsche Staatsangehörige hier aufwachsen, wenn ihre (ausländischen) Eltern sich dauerhaft hier aufhalten.

Einbürgerung ist die Vorausetzung für eine gleichberechtigte Mitgestaltung und Zukunft in dieser Gesellschaft. Eingebürgerte haben die vollen Bürgerrechte wie aktives und passives Wahlrecht, Freizügigkeit, Recht auf freie Berufswahl oder Schutz vor Ausweisung. Für sie gilt die Wehrpflicht ebenso wie die Verpflichtung sich als Schöffe oder Wahlhelfer in unserer Gesellschaft zu engagieren. Ich erhoffe mir damit, dass möglichst viele, die die Voraussetzungen erfüllen hiervon Gebrauch machen.

Eine Einbürgerung bedeutet nicht die Verleugnung der eigenen Identität und der kulturellen Wurzeln sondern führt zur Gleichberechtigung, die eine wichtige Voraussetzung für Gleichbehandlung ist. Nach vorläufigen Schätzungen dürften jährlich etwa 1.500 neugeborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Zusätzlich können die ausländischen Eltern von etwa 10.000 Kindern, die am 1. Januar 2000 noch nicht zehn Jahre alt waren einen Antrag nach der Übergangsregelung stellen.

In den kommenden Monaten sind zahlreiche Aktivitäten und Veranstaltungen geplant. Dazu gehört u.a. die Verteilung der Broschüre "Das neue Staatsangehörigkeitsrecht", das in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege herausgegebene Faltblatt für Eltern von Kindern der Altersgruppe 0 bis 10 Jahre, regionale Informationsveranstaltungen in Kindergärten und Schulen, Fortbildungsveranstaltungen, außerdem wird das Thema Schwerpunktthema auf dem Tag der Niedersachsen vom 10. bis 12. Juni 2000 in Peine.

Die genauen Daten der Aktionen in Niedersachsen können im Internet unter:

www.einbuergerung.niedersachsen.de

abgefragt werden. Schließlich wird auch "Betrifft: Mehrheiten Minderheiten" regelmäßig zu einzelnen Fragen der Einbürgerung informieren.

Gabriele Erpenbeck

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln