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Mehr als 50 Jahre strukturierte ärztliche Schwangerenvorsorge

In den letzten Hundert Jahren haben sich der Gesundheitszustand und die Lebenserwartung von schwangeren Frauen und Kindern deutlich verbessert. Seit 1961 gibt es in Deutschland eine reguläre Schwangerenvorsorge mit dem Mutterpass.

Die ärztliche Betreuung und Aufklärung erfolgt nach den Mutterschaftsrichtlinien. Sie als werdende Mutter werden ärztlich untersucht und erhalten einen Mutterpass. Zu den ärztlichen Leistungen gehört die Überwachung des Gesundheitszustandes von werdender Mutter und Kind sowie die Diagnose und Therapie eventuell auftretender Probleme in der Schwangerschaft. Die Schwangerenvorsorge ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Deutschland liegt weltweit mit an der Spitze im Bereich der kindlichen und mütterlichen Gesundheit. Dies liegt auch an der Entwicklung des Risikokonzeptes, dem Scheidenultraschall zur Früherkennung von Risiken der Frühschwangerschaft, der Testung auf Hepatitis B und weiteren begleitenden Untersuchungen.

Im Verlauf der Schwangerschaft sind drei Ultraschalluntersuchungen zur Überwachung der normal verlaufenden Schwangerschaft vorgesehen: in der 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche.

Bestandteil der 2. Basis- Ultraschalluntersuchung in der 20. SSW ist u.a das Ausmessen von Kopf, Bauch, Oberschenkeln des Kindes. Nach der seit dem 1.7.2013 gültigen Mutterschaftsrichtlinie können Frauen zwischen der bisherigen 2. Basis- Ultraschalluntersuchung und einer erweiterten Ultraschalluntersuchung in der 20. Schwangerschaftswoche wählen. Im Rahmen einer feineren Diagnostik werden über das bisherige Ausmessen hinaus u.a. die Kopfform, Gehirnkammern, Kleinhirn, Hals, Rücken und Herz beurteilt. Diese erweiterte Ultraschalluntersuchung wird von den Krankenkassen bezahlt und kann von den behandelnden Gynäkologinnen und Gynäkologen vorgenommen werden, wenn sie entsprechend zertifiziert sind.

Wichtiger Teil der ärztlichen Betreuung ist die Beratung. So gibt es zum Beispiel Empfehlungen zur Ernährung, zum Sport, zu Impfungen. In Niedersachsen kümmern sich über 600 Praxen um die Betreuung und Beratung von schwangeren Frauen.

Neben der frauenärztlichen Schwangerenvorsorge haben die klinische Geburtshilfe und die kinderärztliche Betreuung der Frühgeborenen und Kranken zum Rückgang der Mütter- und Kindersterblichkeit beigetragen. Ein fortbestehendes Thema in der Schwangerenvorsorge sind die Frühgeburten: jedes zehnte Kind wird in Deutschland vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren. So bleibt eine der Hauptaufgaben der ärztlichen Schwangerenvorsorge die Verhinderung der Frühgeburt. An Therapien und Strategien wird ständig weiter geforscht.

Die über vierzehntausend Mitglieder des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF) verstehen sich als SpezialistInnen für alle Frauenfragen und als medizinische AnsprechpartnerInnen der Mädchen und Frauen in jeder Lebensphase mit einem umfassenden präventiven, diagnostischen und therapeutischen Programm. Durch ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Angebot an Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungsveranstaltungen trägt der BVF aktiv zum Erhalt und Steigerung des Qualitätsniveaus der frauenärztlichen Versorgung in Deutschland bei. (www.bvf.de, www.frauenaerzte-im-netz.de)


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