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Kinder von Tschernobyl - Stiftung des Landes Niedersachsen

So können Sie helfen!


Mit jedem – auch noch so kleinen – Betrag können dringend benötigte medizinische Geräte, Ersatzteile, Medikamente, Verbrauchsmaterialien oder Transportkosten bezahlt werden. Wir sorgen für Hilfe, die dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

So wurde z. B. im April diesen Jahres ein einjähriges Mädchen mit heftigen Bauchschmerzen in die Notaufnahme in die Kinderklinik in Ternopil eingeliefert. Während der Ultraschalluntersuchung des Bauches mit dem gespendeten Ultraschallgerät Samsung V8, wurde bei dem Mädchen durch Zufall ein Nebennierentumor entdeckt. Das Kind wurde zur weiteren Diagnostik zur Computertomographie überwiesen. Diese bestätigte den Verdacht. So konnte das Kind ohne Verzug rechtzeitig operiert werden und ist schon wieder bei seinen Eltern zu Hause.

Damit auch weiterhin Kinder rechtzeitig behandelt werden können, spenden Sie gern. Über die Verteilung der Hilfen entscheidet das Kuratorium der Stiftung in Absprache mit den Kinderkliniken in den betroffenen Regionen.

Alle Spenden kommen in vollem Umfang den Tschernobyl-Kindern zugute, da das Land Niedersachsen die Verwaltungskosten trägt. Spenden müssen nicht anonym bleiben, wie z. B. die großzügige Spende der Kirchengemeinde Altenhagen-Hagenburg. Wir sind nach Absprache jederzeit bereit, der Öffentlichkeit mitzuteilen, wer uns unterstützt. Alle Spenden sind steuerlich absetzbar.

Bankverbindung:
Norddeutsche Landesbank Hannover
IBAN : DE23250500000101473999
BIC : NOLADE2HXXX

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Foto: Eine Krankenschwester sitzt hinter einer Glasscheibe.

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