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Hilfen für Opfer von Gewalttaten

Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) Versorgungsleistungen erhalten.

Gewalttat im Sinne des Gesetzes ist ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff gegen eine Person, zum Beispiel.

  • vorsätzliche Körperverletzung
  • Vergewaltigung und sexueller Missbrauch (auch von Kindern)
  • Schäden durch Vergiftung und Brandstiftung
  • Tötungsdelikte

Anspruchsberechtigt sind Geschädigte oder Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen, Eltern). Geschädigte/r ist auch, wer die gesundheitliche Schädigung bei der rechtmäßigen Abwehr eines vorsätzlichen, tätlichen Angriffs erlitten hat.

Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten haben, wenn sie in Deutschland Opfer einer Gewalttat geworden sind, Ansprüche wie deutsche Staatsangehörige.

Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Versorgungsleistungen.

Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz müssen beantragt werden. Maßgeblich für den Beginn einer möglichen Versorgungsleistung ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Bei gesundheitlichen Schäden nach einer Gewalttat sollte deshalb umgehend und formlos ein Antrag bei der einer der örtlich zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Soziales gestellt werden, die auch nähere Auskünfte erteilen:

Niedersächsisches Landesamt
für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Braunschweig
Schillstr. 1
38102 Braunschweig
Telefon (0531) 7019-0
Fax (0531) 7019-199

Niedersächsisches Landesamt
für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Oldenburg
Moslestr. 1
26122 Oldenburg
Telefon (0441) 2229-0
Fax (0441) 2229-3270


Der Landesbeauftragte, Thomas Pfleiderer, ist zentraler Ansprechpartner für alle Opfer von Straftaten und ihnen nahestehende Personen in Niedersachsen. Hierbei leistet seine Geschäftsstelle eine Erstberatung und leitet Betroffene an geeignete Unterstützungssysteme weiter. Weitere Informationen finden Sie hier.

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