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Persönliches Budget

Persönliches Budget

Mit dem Persönlichen Budget sollen das Selbstbestimmungsrecht und die Eigenverantwortung der Menschen mit Behinderungen und der von Behinderung bedrohten Menschen gefördert werden. Der betroffene Mensch entscheidet selbstständig oder mithilfe seiner Betreuerin bzw. Betreuers oder seiner gesetzlichen Vertreterin bzw. Vertreters, in welcher Form die ihm zustehenden Leistungen ausgeführt werden.


Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf die Leistungsform des Persönlichen Budgets besteht seit dem 01.01.2008. Rechtgrundlage ist § 29 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch.


Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind im Rahmen des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger (gesetzliche Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge, Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Träger der Eingliederungshilfe), die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt.


Neben einem trägerübergreifenden persönlichen Budget, besteht auch die Möglichkeit, dass ein einzelner Leistungsträger alleine ein Persönliches Budget erbringt.


Wesentliche Voraussetzungen für ein Budget sind ein Antrag der oder des Leistungsberechtigten und ein bestehender Anspruch auf Teilhabeleistungen.Im Ergebnis soll die Höhe des persönlichen Budgets die Kosten der bisher erbrachten Leistungen nicht überschreiten.


Budgetfähig sind Leistungen, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder im Ausnahmefall durch Gutscheine erbracht werden können. Sobald der jeweilige Bedarf von dem Leistungsträger ermittelt wurde, schließen die Budgetnehmerin bzw. der Budgetnehmer und der Leistungsträger eine sogenannte Zielvereinbarung ab.


Die Zielvereinbarung regelt die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele und enthält Regelungen über

  • die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele,
  • die Erforderlichkeit eines Nachweises zur Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs,
  • die Qualitätssicherung und
  • die Höhe der Teil- und des Gesamtbudgets.


Die Beteiligten der Zielvereinbarung können diese aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen.

Persönliches Budget

Foto: Frau sitzt im Rollstuhl, ein Mann steht neben ihr, beide gucken aus dem Fenster

Modellvorhaben zur Einführung persönlicher Budgets für Menschen mit Behinderungen

  - Abschlussbericht -
(0,55 MB)

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