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Downloads: Rechtsauffassung und Praxishinweise der OLJB

a) Rechtsauffassung
der Obersten Landesjugendbehörden zur jugendschutzrechtlichen Einordnung von Computerräumen mit und ohne Internetzugang in Jugendeinrichtungen oder Schulen, sowie zur Veranstaltung sog. LAN-Parties durch Schulen bzw. Einrichtungen im nicht gewerblichen Bereich
- Beschluss vom 24./25. Februar 2005

b) Rechtsauffassung
der Obersten Landesjugendbehörden zur jugendschutzrechtlichen Einordnung von gewerblichen Internetcafés. Jugend-, Polizei- und Ordnungsbehörden sehen sich bei ihren Kontrollen in Internetcafés im gewerblichen Bereich vermehrt mit der Situation konfrontiert, dort Kinder und Jugendliche anzutreffen. Die Obersten Landesjugendbehörden haben sich im Hinblick auf die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes auf nebenstehende Rechtsauffassung verständigt
- Beschluss vom 29./30. September 2005

Muster
einer "NUTZUNGSORDNUNG" für ein Internetcafé
Muster

c) Rechtsauffassung und Praxishinweise
der Obersten Landesjugendbehörden zum Versandhandel nach § 1 Abs. 4 Jugendschutzgesetz (JuSchG). Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden hat sich mit der Frage befasst, wie beim Versandhandel und insbesondere beim Online-Versandhandel die im Jugendschutzgesetz definierten Altersbeschränkungen eingehalten werden können.
- Beschluss vom 16./17. März 2017

d) Rechtsauffassung und Praxishinweise
der Obersten Landesjugendbehörden zum Jugendschutz bei öffentlichen eSport-Veranstaltungen
Zur Unterstützung der vor Ort zuständigen Behörden bei ihren Entscheidungen und zur Orientierung im Sinne eines bundesweit einheitlichen Jugendschutzstandards geben die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) nachfolgende Praxishinweise zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) bei öffentlichen eSport-Veranstaltungen.
- Beschluss vom 23./24. September 2021


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