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Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen war lange ein Tabuthema. Über Gewalt gegen Frauen redete niemand, keiner wollte etwas bemerkt haben, niemand unternahm etwas dagegen.

Dies hat sich zwischenzeitlich erheblich verändert: Frauenhäuser und Gewaltberatungsstellen bieten seit den 70er Jahren für misshandelte Frauen und ihre Kinder eine Zuflucht. Mädchen und junge Frauen finden nach Gewalterfahrungen einen Ausweg durch Beratung in Beratungsstellen oder Mädchenhäusern . Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung unterstützt diese Einrichtungen und die Prävention mit rund 9,6 Millionen Euro jährlich.

Durch das Gewaltschutzgesetz werden Personen, die von ihren Lebenspartnern misshandelt werden, schnell und effektiv geschützt. Wer schlägt, muss gehen: Gewalttätige Männer müssen damit rechnen, aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen zu werden, betroffene Frauen und ihre Kinder erhalten verbesserte Unterstützungsangebote. Fachkräfte aus sozialer Arbeit, Polizei, Justiz und kommunalen Einrichtungen arbeiten intensiv zusammen.

Zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt ist es erforderlich, Täter in die Verantwortung zu nehmen. Das Niedersächsische Sozialministerium fördert inzwischen 11 Täterberatungsstellen häusliche Gewalt. Gefördert werden Beratungsangebote mit konfrontativem Ansatz nach den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt oder nach vergleichbaren Qualitätsstandards. Ziel ist, dass gewalttätige Männer lernen, Gewalt gegen ihre Partnerin zu unterlassen und in Konflikt- und Krisensituationen gewaltfrei zu agieren. Das ist auch im Hinblick auf die Weitergabe von Verhaltensmustern an Kinder von hoher Bedeutung.

Im Aktionsplan III des Landes Niedersachsen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in Paarbeziehungen sind wesentliche Arbeitsfelder dargestellt, Ergebnisse der Kooperation auf Landesebene zusammengefasst und Ausblicke auf zukünftige Aufgaben beschrieben.

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