Eingetragene Lebenspartnerschaften
Seit dem 1. August 2001 können gleichgeschlechtliche Paare eingetragene Lebenspartnerschaften schließen. In Niedersachsen sind die Standesämter für die Eintragung von Partnerschaften lesbischer und schwuler Paare zuständig. Die Bedingungen für die Begründung der Lebenspartnerschaft und der Namenswahl orientieren sich an den Bestimmungen für Eheschließungen und werden im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt.