Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Wir fördern Familien

Die Niedersächsische Landesregierung beteiligt sich an dem Bundesprogramm zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit. Seit dem 1. Januar 2013 tragen Bund und Land gemeinsam bis zu 50 Prozent des Eigenanteils betroffener Paare.


Gefördert werden verheiratete und unverheiratete Paare, deren Hauptwohnsitz in Niedersachsen liegt und deren Behandlung in einer niedersächsischen Einrichtung oder in einem an Niedersachsen angrenzenden Bundesland durchgeführt wird.


Die angrenzenden Bundesländer sind: Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.


Die Frau kann zwischen 25 und 40 Jahre alt sein, der Mann zwischen 25 und 50 Jahre. Bei verheirateten Paaren übernehmen die Krankenkassen 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Versuche einer künstlichen Befruchtung.


Niedersachsen und der Bund übernehmen bis zu 50 Prozent des den verheirateten Paaren verbleibenden Eigenanteils. Das heißt, dass die Paare in der Regel nur noch 25 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen müssen.


Zusätzlich fördern Niedersachsen und der Bund gemeinsam einen vierten Versuch. Hier zahlen die Krankenkassen gar nichts mehr, dafür übernehmen Bund und Land bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten.

Bei unverheirateten Paaren beträgt die Zuwendung für den ersten bis dritten Behandlungszyklus bis zu 25 %, für den vierten Behandlungszyklus bis zu 50% des Selbstkostenanteils.


Für das Programm stellt Niedersachsen jährlich rund 1,45 Millionen Euro zur Verfügung.

Baby

Foto: Ein gähnendes neugeborenes Baby.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln