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Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Wenn ein Kind kurbedürftig ist oder eine Trennung von der Mutter das Rehabilitationsziel der Maßnahme gefährden würden, kann die Ärztin oder der Arzt eine Mutter-Kind-Kur verschreiben, die von den Einrichtungen des Müttergenesungswerks angeboten werden. Ebenso kann auch eine Vater-Kind-Maßnahme in entsprechenden Einrichtungen durchgeführt werden.

Die Kosten für die Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahme werden von den gesetzlichen Krankenkassen voll übernommen. Mütter/Väter ab dem 18. Lebensjahr zahlen je Kalendertag der Maßnahme einen Betrag von 10 EUR. Diese Zuzahlung wird auf die jährliche Belastungsgrenze angerechnet. Erwerbstätige Frauen/Männer sollten Fragen der Lohn- und Gehaltsfortzahlung rechtzeitig vor Beginn der Kurmaßnahme klären.

Die an einer Mutter-/Vater-Kind-Kur interessierten Frauen und Männer haben die Möglichkeit, sich mit dem ärztlichen Attest entweder an die Beratungs- und Vermittlungsstelle der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege oder an die Frauenverbände der evangelischen und katholischen Kirche zu wenden. Diese beraten, vermitteln Kurplätze und bieten zunehmend auch weitere Hilfen nach Abschluss der Kurmaßnahme an.

Auskünfte erteilen auch die gesetzlichen Krankenkassen.

Ausführliche Informationen über den Weg zur Kur gibt es außerdem bei der

Elly-Heuss-Knapp-Stiftung
Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63
10115 Berlin
Telefon Kurinformation: 030/33 00 29-0
E-Mail: info@muettergenesungswerk.de
Internet: www.muettergenesungswerk.de


Vater und Kind

Foto: Mehrere Väter mit ihren Kindern beim Spielen.

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