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Gefahrguttransporte

Täglich werden in der Bundesrepublik tausende von Tonnen gefährlicher Güter im Straßen-, Schienen-, Luft-, See- und Binnenschiffsverkehr befördert. Schwere Unglücksfälle in der Vergangenheit haben gezeigt, welches Gefährdungsausmaß vom Transport gefährlicher Güter ausgehen kann. So wurden aufgrund des schweren Gefahrgutunfalls in Herborn (1987) bestimmte Sicherheitsvorschriften erlassen, um Menschen, Tiere, Umwelt und Sachen vor Gefahren, die von Gefahrguttransporten ausgehen können, zu schützen.

Auf Grundlage der von den Vereinten Nationen erarbeiteten Empfehlungen zum Versand gefährlicher Güter bestehen europaweit sowie in weiteren Vertragsstaaten einheitliche Bestimmungen zur Beförderung dieser Güter. Aufgrund des technischen Fortschrittes sowie neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse unterliegen diese Gefahrgutvorschriften fortwährenden Änderungen.

Die Gefahrgutvorschriften der einzelnen Verkehrsträger (z. B. Straße) regeln im Wesentlichen

  • welche Güter auf dem betreffenden Verkehrsträger befördert werden dürfen,
  • wie die Verpackung beschaffen und gekennzeichnet sein muss,
  • welche Güter zusammengepackt werden dürfen,
  • wie Gefahrguttransporte zu kennzeichnen sind,
  • welche Vermerke in den Beförderungspapieren vorgenommen werden müssen,
  • wie das Personal zu schulen ist.

Die Sicherheit von Gefahrguttransporten hängt besonders davon ab, inwieweit bereits am Ausgangsort der Transporte Gefahrgutvorschriften allen beteiligten Personen bekannt sind und von ihnen umgesetzt werden.

Maßgeblich zur Prävention tragen die Gefahrgutbeauftragten bei. Sie sind entsprechend der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) von den Unternehmen zu bestellen und müssen eine Vielzahl sicherheitsrelevanter Pflichten erfüllen.

Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter des Landes Niedersachsen überwachen die Einhaltung der Anforderungen des Gefahrgutrechts innerhalb eines Betriebsgeländes.

Die Internetseite der Gewerbeaufsicht Niedersachsen ist über den Link unter „Weitere Informationen“ erreichbar.

Gefahrgut Bildrechte: Niedersächsische Gewerbeaufsicht

Gefahrgutverpackungen

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