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Arbeitsschutz

Leben, körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Durch eine umfassende staatliche Rechtssetzung im Arbeitsschutz gewährleistet der Gesetzgeber den Schutz der Gesundheit und des Lebens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die staatlichen Vorschriften umfassen dabei gleichermaßen Regelungen des technischen, sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes sowie der menschengerechten Arbeitsgestaltung.

Die Verantwortung für die Durchführung des Arbeitsschutzes in Betrieb und Verwaltung obliegt den Arbeitgebern. Aufgrund der herausgehobenen Bedeutung von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und um einen gleichen Schutz für alle Beschäftigten in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen zu gewährleisten, sind staatliche Aufsichtsbehörden eingesetzt, die den Vollzug der Rechtsvorschriften durch die Arbeitgeber überwachen.

Von staatlicher Seite sind in Niedersachsen die Gewerbeaufsichtsämter für den Arbeitsschutz zuständig.

Die Kontrolle durch die Arbeitsschutzbehörden erfolgt durch Betriebsrevisionen, durch themen- oder branchenspezifische Schwerpunktaktionen oder aus besonderem Anlass, beispielsweise bei der Bearbeitung von besonderen Erlaubnis- oder Genehmigungsanträgen.

Zusätzlich sollen die Behörden durch sachkundige, insbesondere präventive Beratung darauf hinwirken, dass die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld dem Schutz der Beschäftigten und Dritter Rechnung tragen.

Die durch den weitgesteckten Aufgabenbereich vielfältige Tätigkeit der Aufsichtsbeamten der Arbeitsschutzbehörden besteht darin, dass sie

  • die Arbeitsstätten und technischen Einrichtungen überprüfen
  • Arbeitsunfälle untersuchen
  • Unternehmer, Betriebsvertretungen, Sicherheitskräfte und Sicherheitsbeauftragte in Fragen des Arbeitsschutzes beraten und weiterbilden
  • Anordnungen treffen
  • Erlaubnisse und Genehmigungen erteilen
  • Ordnungswidrigkeiten ahnden.

Ziel der Arbeit ist es, allen Erscheinungen der Arbeitswelt, die geeignet sind, das Grundrecht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit und Leben zu beeinträchtigen, mit Maßnahmen des staatlichen Arbeitsschutzes aktiv zu begegnen, das heißt

  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten,
  • Schadensverhütung und betrieblichen Gesundheitsschutz präventiv zu betreiben und
  • die Arbeitswelt menschengerecht zu gestalten.

Weitere Informationen über den Arbeitsschutz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Auch das Europäische Informationsnetzwerk für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bietet Ihnen interessante Informationen.

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