Artikel-Informationen
erstellt am:
24.08.2006
zuletzt aktualisiert am:
09.02.2023
Aufgaben
Die Gesetzliche Unfallversicherung hat u.a. die Aufgabe, den Schaden auszugleichen, der durch Körperverletzung oder Todesfall infolge von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg oder auch durch Berufskrankheiten entsteht.
Träger
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die nach Gewerbezweigen gegliederten Berufsgenossenschaften, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die Feuerwehr-Unfallkassen sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung und führen die ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung aus.
Versicherte kraft Gesetzes sind u.a.:
Der Kreis der versicherten Personen ergibt sich aus § 2 SGB VII.
Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung sind u.a.:
Aufsicht
Die Unfallversicherungsträger unterliegen der staatlichen Aufsicht. Diese erstreckt sich dabei auf die Rechtmäßigkeit des Handelns der Unfallversicherungsträger. Dabei wird die Einhaltung von Gesetzen und sonstigem Recht, das für die Träger maßgebend ist, überprüft. Sie dient also dem Schutz der Versicherten und garantiert das Funktionieren der Staatsverwaltung.
In Niedersachsen führt die Aufsicht über den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover, den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg, den Braunschweigischen Gemeinde-Unfallversicherungsverband, die Landesunfallkasse Niedersachsen und die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen das
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Referat 403
Gustav-Bradtke-Allee 2
30169 Hannover
Tel.: 0511/120-5870
Fax: 0511/120-5996
E-Mail: poststelle@ms.niedersachsen.de
Für die gewerblichen Berufsgenossenschaften ist zuständige Aufsichtsbehörde das:
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel.: 0228/619-0
Fax: 0228/619-1870
E-Mail: poststelle@bas.bund.de
Homepage: https://www.bundesamtsozialesicherung.de
Für Beschwerden über eine gewerbliche Berufsgenossenschaft wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Soziale Sicherung.
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24.08.2006
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09.02.2023