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Unfallversicherung

Aufgaben


Die Gesetzliche Unfallversicherung hat u.a. die Aufgabe, den Schaden auszugleichen, der durch Körperverletzung oder Todesfall infolge von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg oder auch durch Berufskrankheiten entsteht.

Träger


Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die nach Gewerbezweigen gegliederten Berufsgenossenschaften, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die Feuerwehr-Unfallkassen sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung und führen die ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung aus.

Versicherte kraft Gesetzes sind u.a.:

  • Beschäftigte und Auszubildende, Behinderte in anerkannten Werkstätten,
  • Unternehmerinnen / Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens und ihre mitarbeitenden Ehegatten,
  • Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen,
  • Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen
  • sowie Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen,
  • Personen, die für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände ehrenamtlich tätig sind,
  • Personen, die bei Unglücksfällen oder allgemeiner Gefahr oder bei Not Hilfe leisten oder körpereigene Organe, Organteile oder Gewebe oder Blut spenden.

Der Kreis der versicherten Personen ergibt sich aus § 2 SGB VII.


Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung sind u.a.:

  • Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame erste Hilfe sorgen (§ 14 Abs. 1 SGB VII),
  • Leistungen der Heilbehandlung einschließlich der medizinischen Rehabilitation, berufsfördernde, soziale und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, Geld- und Sachleistungen bei Pflegebedürftigkeit (§§ 26 – 44 SGB VII),
  • Verletztengeld (§§ 45 – 48 SGB VII),
  • Übergangsgeld im Rahmen berufsfördernder Leistungen (§§ 49 – 50 SGB VII),
  • Rentenleistungen, wenn die Erwerbsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalles um wenigstens 20 v.H. gemindert ist (§§ 56 – 62 SGB VII),
  • Leistungen an Hinterbliebene im Todesfall in Form von Sterbegeld, Überführungskosten, Hinterbliebenenrenten sowie Beihilfen (§§ 63 – 71 SGB VII)
  • Aufklärung, Beratung und Auskunft gegenüber Versicherten (§§ 13 – 15 SGB I).

Aufsicht


Die Unfallversicherungsträger unterliegen der staatlichen Aufsicht. Diese erstreckt sich dabei auf die Rechtmäßigkeit des Handelns der Unfallversicherungsträger. Dabei wird die Einhaltung von Gesetzen und sonstigem Recht, das für die Träger maßgebend ist, überprüft. Sie dient also dem Schutz der Versicherten und garantiert das Funktionieren der Staatsverwaltung.

In Niedersachsen führt die Aufsicht über den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover, den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg, den Braunschweigischen Gemeinde-Unfallversicherungsverband, die Landesunfallkasse Niedersachsen und die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen das

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Referat 403
Gustav-Bradtke-Allee 2
30169 Hannover
Tel.: 0511/120-5870
Fax: 0511/120-5996
E-Mail: poststelle@ms.niedersachsen.de

Für Online-Beschwerden über den Gemeinde-Unfallversicherungsträger Hannover, den Gemeinde-Unfallversicherungsträger Oldenburg, den Braunschweigischen Gemeinde-Unfallversicherungsträger, die Landesunfallkasse Niedersachsen oder die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen können Sie den folgenden Link nutzen:
https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/430?c=bc


Für die gewerblichen Berufsgenossenschaften ist zuständige Aufsichtsbehörde das:

Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel.: 0228/619-0
Fax: 0228/619-1870
E-Mail: poststelle@bas.bund.de
Homepage: https://www.bundesamtsozialesicherung.de

Für Beschwerden über eine gewerbliche Berufsgenossenschaft wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.08.2006
zuletzt aktualisiert am:
09.02.2023

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