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Rentenversicherung

Die Rentenversicherung hat insbesondere die Aufgabe, ihre Versicherten im Alter, bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit sowie bei Tod deren Hinterbliebene zu versorgen.

Grundsätzlich versicherungspflichtig sind:
  • Auszubildende und abhängig Beschäftigte (§ 1 SGB VI),

  • bestimmte selbstständig Tätige – z.B. Lehrer und Erzieher, Handwerker – (§ 2 SGB VI)

  • sonstige Versicherte – z.B. nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Wehr- oder Zivildienstleistende, Bezieher von Entgeltersatzleistungen – (§ 3 SGB VI),

  • auf Antrag Versicherungspflichtige (§ 4 SGB VI).

Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung sind:

  • Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie ergänzende Leistungen(§ 9 SGB VI),

  • Gewährung von Renten an Versicherte wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes (§ 33 SGB VI),

  • Zahlung von Beträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (§ 249 a SGB V, § 106 SGB VI, § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI),

  • Aufklärung, Auskunftserteilung und Beratung Versicherter, Rentner und Arbeitgeber
    (§§ 13, 14, 15 SGB I).


Die gesetzliche Rentenversicherung wurde bis zum 31.12.2004 von 22 Landesversicherungsanstalten im Bereich der Arbeiterrentenversicherung, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin, der Bundesknappschaft in Bochum, der Seekasse in Hamburg und der Bahnversicherungsanstalt in Frankfurt durchgeführt.

Mit der zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Organisationsreform wurde die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten zugunsten eines einheitlichen Versichertenbegriffs aufgegeben. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung treten künftig einheitlich als "Deutsche Rentenversicherung" auf. Die BfA firmiert künftig zusammen mit dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger als "Deutsche Rentenversicherung Bund". Bundesknappschaft, Seekasse und Bundesbahnversicherungsanstalt werden zur "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See". Neben diesen beiden Bundesträgern gibt es noch die Regionalträger, die bisherigen Landesversicherungsanstalten. Bei ihnen wird "Deutsche Rentenversicherung" um die regionale Bezeichnung ergänzt. Die bisherigen Bezeichnungen sind zum 01.10.2005 weggefallen..

In Niedersachsen haben ab dem 01.10.2005 folgende beiden regionalen Rentenversicherungsträger ihren Sitz:

Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Hauptsitz
Lange Weihe 4/6
30880 Laatzen
Service-Tel.: 0511/829-4646
Tel.: 0511/829-0
Fax: 0511/829-2635
http://www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de

Nebensitz:
Kurt-Schumacher-Str. 20
38102 Braunschweig
Service-Tel.: 0531/7006-278
Tel.: 0531/7006-0
Fax: 0531/7006-425
http://www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de

Deutsche Rentenversicherung
Oldenburg-Bremen

Huntestr. 11
26135 Oldenburg
Service-Tel.: 0441/927-2727
Tel.: 0441/927-0
Fax: 0441/927-563
http://www.deutsche-rentenversicherung-oldenburg-bremen.de

Die Aufsicht über die vorgenannten Regionalträger obliegt dem

Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Referat 105
Gustav-Bratke-Allee 2
30169 Hannover
Tel.: 0511/120-5902
Fax: 0511/120-5997
E-Mail: poststelle@ms.niedersachsen.de

Neben den obigen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme können Sie eine Beschwerde über die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig – Hannover und Oldenburg – Bremen auch über ein Onlineportal einreichen. Dieses erreichen Sie unter folgendem Link: https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/430?c=bc


Weitere und detailliertere Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung sind den Homepages der Deutschen Rentenversicherung Bund und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu entnehmen:

Deutsche Rentenversicherung
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
http://www.deutsche-rentenversicherung.de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
http://www.bmas.bund.de

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