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Umlageverfahren zur Finanzierung der praktischen Altenpflegeausbildung

In den nächsten Jahrzehnten wird die Anzahl der älteren und pflegebedürftigen Menschen in Niedersachsen stark ansteigen. Damit nimmt der Bedarf an Fachkräften gerade in der Altenpflege in den nächsten Jahren stark zu. Bereits heute haben Pflegeeinrichtungen Schwierigkeiten, freie Stellen mit Pflegefachkräften zu besetzen. Ein wichtiges Ziel der Landesregierung ist es deshalb, die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege zu erhöhen. Dafür werden deutlich mehr Ausbildungsplätze benötigt. Um dies zu erreichen, ist die Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen geplant. Ein solches Umlageverfahren (§ 25 Altenpflegegesetz) erfordert im ersten Schritt nach Bundesrecht den Nachweis, dass ein Mangel an Ausbildungsplätzen besteht, der mit einer Umlage verhindert oder beseitigt werden kann. Zu diesem Zweck hat die CIMA Institut für Regionalwirtschaft GmbH im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ein wissenschaftliches Gutachten erstellt, das Sie nebenstehend herunterladen können.
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