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Pflege in Niedersachsen

Eines der zentralen Vorhaben der Landesregierung ist eine deutliche Verbesserung der Situation in der Pflege. Das Niedersächsische Pflegegesetz (NPflegeG) wird daher grundlegend novelliert. Mit der Novellierung des Gesetzes sollen die Rahmenbedingungen in der Pflege verbessert werden. Die Ziele: Pflegebedürftigen eine gute Pflege bieten, das Berufsfeld attraktiver machen und den Fachkräftebedarf sichern. Die Landesregierung hat am 15. Dezember 2020 die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Nds. Pflegegesetzes in den Nds. Landtag beschlossen. Derzeit wird der Gesetzentwurf im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens beraten.


Was macht die Landesregierung genau?

Das Land hat die Schulgeldfreiheit in der Altenpflege gesetzlich abgesichert, neue Förderprogramme wie „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ und "Wohnen und Pflege im Alter" auf den Weg gebracht, eine gemeinsame Erklärung von Sozialministerium, den kommunalen Spitzenverbänden, der AOK Niedersachsen und dem Verband der Ersatzkassen für ein angemessenes Einkommen in der Pflege verfasst.

Damit setzt die Landesregierung Meilensteine in der niedersächsischen Pflegepolitik, die sowohl den Beschäftigten als auch den zu Pflegenden zugutekommen.

Förderprogramme stärken ambulante Pflegedienste

Ein wichtiger Faktor für die Attraktivität des ländlichen Raums ist die flächendeckende Verfügbarkeit von Pflege-Dienstleistungen. Ambulante Pflegedienste sind eine wichtige Säule für die pflegerische Versorgung in Niedersachsen. Stärker als in Ballungszentren sind ländliche Gebiete aber häufig deutlicher von Alterungsprozessen betroffen. Das stellt ambulante Pflegedienste vor große Herausforderungen: Die Nachfrage nach professionellen Pflegeleistungen wächst in diesen Gebieten. Gleichzeitig bestehen starke Abwanderungsprozesse junger Menschen, die dann als Nachwuchskräfte in der Pflege fehlen. Auch führen die von der Selbstverwaltung gesetzten Rahmenbedingungen zu hoher Arbeitsverdichtung, geteilten Diensten oder unfreiwilliger Teilzeitarbeit.

Mit dem Förderprogramm „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ unterstützt das Sozialministerium gezielt die auf dem Land arbeitenden Pflegekräfte. Fast 600 Projekte konnten bereits gefördert werden. Im Fokus stehen dabei insbesondere bessere Arbeitsbedingungen und die Einführung EDV-basierter Systeme in Pflegediensten. Auch hier ist eine tarifgebundene oder tarifgerechte Vergütung der Pflegekräfte grundlegende Voraussetzung für eine Förderung. Gefördert wird ab 2019 mit einem jährlichen Volumen von 5 Millionen Euro.


Investitionen und enge Zusammenarbeit für eine gute pflegerische Versorgung

Mit Blick auf die älter werdende Gesellschaft müssen alle Verantwortlichen engagiert zusammenarbeiten, um die Arbeitsbedingungen attraktiver zu gestalten.

Das Land Niedersachsen hat sich deshalb intensiv in die „Konzertierte Aktion Pflege“ auf Bundesebene eingebracht. Im Juli 2019 hat das Sozialministerium gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden, Krankenkassen, Kommunalen Spitzenverbänden und privaten Pflegeanbietern die Konzertierte Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni) gestartet. Alle Beteiligten haben erklärt, dass sie einen Beitrag zur Verbesserung der Situation in der Pflege leisten werden.

Damit sich die Personalsituation sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich verbessert, hat sich das Land in den Verhandlungen auch zum neuen Landesrahmenvertrag für vollstationäre Pflegeeinrichtungen für verbesserte Personalschlüssel eingesetzt.

Pflege Bildrechte: © sturti - istockphoto.de

Foto: Seniorin und Pflegekraft, die zusammen lachen

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