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Schwangere in Not

Wenn eine Frau schwanger wird und sich in einer subjektiven Notsituation befindet, benötigt sie Unterstützung und Beratung. So können Ängste und Probleme besprochen und eventuell Möglichkeiten für ein gemeinsames Leben mit dem ungeborenen Kind gefunden werden. Wenn die Schwangere sich dies nicht vorstellen kann und sie ihre Identität nicht preisgeben möchte, kann auch eine vertrauliche Geburt in Betracht gezogen werden.

Vertrauliche Geburt
Dabei handelt es sich um ein legales Angebot, mit dem Frauen anonym entbinden können. Alle Beteiligten unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Bei einer Abgabe des Kindes zur Adoption bleibt die Identität der Mutter mindestens bis zum 16. Lebensjahr des Kindes geheim. Die Beratungsstelle erstellt einen Nachweis über die Herkunft, welcher sicher verschlossen und vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) aufbewahrt wird. Dabei kann die Schwangere auch eine Nachricht für das Kind hinterlegen. Die Mutter hat aber noch solang das Adoptionsverfahren andauert die Möglichkeit, sich für das Kind zu entscheiden.

Das Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) regelt die vertrauliche Geburt. Alle anfallenden Kosten (für Beratung, Klinikaufenthalt, sowie Vor- und Nachsorge) übernimmt der Bund. Die vertrauliche Geburt bietet Mutter und Kind Schutz und medizinische Betreuung.

Hilfe und Beratung
Die bundesweite Rufnummer (0800 40 40 020) für Schwangere, aber auch soziales Umfeld und Fachkräfte, ist kostenlos, anonym, vertraulich und bei Bedarf auch mehrsprachig und barrierefrei. Bei einem Telefonat können erste Fragen geklärt und die Vermittlung an Beratungsstellen vorgenommen werden. Aber auch online im Chat oder per E-Mail auf der Internet-Seite ‚Beratung & Geburt vertraulich‘ kann Kontakt aufgenommen werden. Die Beraterinnen betreuen die Frauen während der gesamten Schwangerschaft und auch danach. Während der Geburt werden sie umfassend medizinisch versorgt.

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