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Plenum 7. April 2017 - Mündliche Anfragen - Anfrage 72


Niedersachsens Sozialministerin Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Sylvia Bruns, Jan-Christoph Oetjen, Almuth von Below-Neufeldt und Christian Dürr (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Björn Försterling, Sylvia Bruns, Jan-Christoph Oetjen, Almuth von Below-Neufeldt und Christian Dürr (FDP) hatten gefragt:

Im Rahmen der Erstellung des Entwurfs eines Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG/Drucksache 17/7346) wurden seitens der Landesregierung Stellungnahmen eingeholt. Zumindest eine Stellungnahme soll aber - laut Aussage des NBB als angehörtem Verband - „gar nicht, nicht vollständig bzw. nicht richtig“ wiedergegeben worden sein.

1. Wurden in diesem Zusammenhang auch Aussagen anderer Verbände nicht, nicht vollständig oder nicht richtig wiedergegeben?

2. Wurden solche erhobenen Vorwürfe so oder in ähnlicher Form auch schon im Rahmen anderer Gesetzgebungsverfahren von Anzuhörenden erhoben?

3. Falls ja, welche Konsequenzen hat die Landesregierung aus diesen Vorwürfen gezogen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Landesregierung nimmt die Auswertung von Stellungnahmen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren sehr ernst und arbeitet präzise. Dies ist auch bei der Erarbeitung des NGG-E geschehen; hierbei wurden, wie es gem. §§ 31, 39 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) vorgesehen ist, die wesentlichen Ergebnisse der Anhörung in die Begründung des Gesetzentwurfs aufgenommen, dargestellt und gewürdigt.

Zum NGG-E waren insgesamt 32 Stellungnahmen von Verbänden und sonstigen Stellen mit bis zu 16-seitigem Umfang zu berücksichtigen. Darauf, dass bei der Würdigung der - wie in allen Gesetzgebungsverfahren üblich – auch im NGG-E die wesentlichen Anhörungsergebnisse dargestellt sind, wurde explizit in der Begründung unter A. Ziffer V. hingewiesen.

Im NGG-E sind nach sorgfältiger Auswertung und Gewichtung die wesentlichen Ergebnisse der Verbandanhörung dargestellt; die Anmerkungen des NBB finden an zehn verschiedenen Stellen im NGG-E ihre Würdigung.

Zu 1.:

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.

Zu 2.:

Es gibt nach erfolgter Recherche und Abfrage in den Ressorts keine Anhaltspunkte, dass Anzuhörende im Rahmen der Verbandsbeteiligung bei Gesetzesvorhaben nicht richtig wiedergegeben worden sind. Die Abfrage bezog sich auf die 17. Wahlperiode.

Zu 3.:

Siehe Antwort zu Frage 2.

07.04.17

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Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

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