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Plenum 23. August - Mündliche Anfragen - Frage 21

Was kostet die Pflegekammer die Menschen in der Pflege wirklich?


Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) hatten gefragt:

„Bis zu 280 Euro im Jahr: Pfleger müssen ab sofort zahlen“ lautete eine Überschrift in der HAZ vom 19. Juli 2018. Zum Hintergrund wurde dort Folgendes weiter ausgeführt: „Zehntausende Pflegekräfte in Niedersachsen müssen sich seit diesem Jahr in der umstrittenen Pflegekammer anmelden. Nun ist auch klar, was die Mitgliedschaft kostet, die per Gesetz vorgeschrieben ist. Pflegefachkräfte zahlen pro Jahr 0,4 % ihres zu versteuernden Jahreseinkommens. Bei einem Jahreseinkommen von rund 30 000 Euro, das entspricht etwa 2500 Euro je Monat, wären das 120 Euro Beitrag im Jahr. Als Höchstjahresbeitrag wurden 280 Euro festgelegt.“

1. Wie viele Pflegefachkräfte müssen jeweils weniger als 10 bzw. 10 bis 11, 11 bis 12, 12 bis 13, 13 bis 14, 14 bis 15 oder 15 bis 16 Euro monatlich bezahlen (wenn möglich bitte aufgeschlüsselt nach Alten- und Krankenpflege)?
2. Wie viele Pflegefachkräfte müssen jeweils 16 bis 17, 17 bis 18, 18 bis 19, 19 bis 20, 21 bis 22, 22 bis 23 oder mehr als 23 Euro monatlich bezahlen (wenn möglich bitte aufgeschlüsselt nach Alten- und Krankenpflege)?
3. Wie hoch ist das durchschnittliche Einstiegsgehalt von Pflegefachkräften?

Ministerin Dr. Carola Reimann beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Die Pflegekammer Niedersachsen kann ihre Aufgaben als Selbstverwaltungsorgan nur wahrnehmen, wenn sie finanziell unabhängig ist. Dies wird gemäß § 8 Abs. 1 des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Pflege (PflegeKG) durch eine Finanzierung über Mitgliedsbeiträge sichergestellt. Das von den Pflegefachkräften gewählte Vertretungsgremium, die Kammerversammlung, legt einen angemessenen Mitgliedsbeitrag fest. Der Errichtungsausschuss als Vorläufer der Kammerversammlung hat am 20.06.2018 die Beitragsordnung beschlossen. Sie sieht eine Bemessung der Mitgliedsbeiträge auf Basis eines Beitragssatzes in Höhe von 0,4% der Jahreseinkünfte des Kammermitglieds aus der Berufsausübung im Sinne des § 2 Abs. 1 PflegeKG vor. Die Jahreseinkünfte sind vom Kammermitglied durch Selbsteinstufung anzugeben. Kammermitglieder, die auf eine Selbsteinstufung verzichten oder deren Jahreseinkünfte den Betrag von 70.000 Euro übersteigen, zahlen den Höchstbeitrag von 280 Euro pro Jahr. Kammermitglieder mit Jahreseinkünften bis zu 5.400 Euro werden von der Beitragspflicht befreit.

Zu 1.:
Nach Angaben der Geschäftsstelle der Pflegekammer Niedersachsen sollen die Beitragsbescheide im vierten Quartal 2018 versandt werden. Darin werden die Kammermitglieder zur Selbsteinstufung aufgefordert. Erst wenn die Rückmeldungen eingegangen und die entsprechenden Beitragshöhen festgesetzt worden sind, können Angaben zur Höhe der tatsächlich zu entrichtenden Beiträge erfolgen.

Zu 2.:
Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen.

Zu 3.:
Belastbare statistische Auswertungen oder aktuelle Studien zum durchschnittlichen Einstiegsgehalt von Pflegefachkräften liegen der Landesregierung nicht vor. Sie geht davon aus, dass die Pflegekammer Niedersachsen nach Abschluss der Beitragseinstufungen für das Jahr 2018 auch über diese Informationen verfügen wird.

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.08.2018

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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