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Plenum 21. September - Mündliche Anfragen

Frage 83: Wie entwickelt sich die Anzahl der geförderten bezahlbaren Mietwohnungen seit dem 1. Januar 2016?



Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Max Matthiesen (CDU) geantwortet.


Der Abgeordnete Max Matthiesen (CDU) hatte gefragt:


Auf meine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung „Wie entwickelt sich die Anzahl der im Sozialen Wohnungsbau des Landes geförderten bezahlbaren Mietwohnungen?“ hat die Landesregierung am 14. Januar 2016 mit Stand vom 31. Dezember 2015 über die Mietwohnungsbau-Abwicklung der Wohnraumförderprogramme 2014/2015 unterrichtet.

1.Wie hoch ist jeweils die Anzahl der geförderten, ausgewählten und in der Vorhabenerfassung befindlichen bezahlbaren Mietwohnungen (Neubau, Um- und Ausbau, Ersatzneubau) für kleine und mittlere Einkommen im Wohnraumförderprogramm des Landes 2016/2017 sowie im 400-Millionen-Euro-Programm der NBank in 2016 und 2017 insgesamt?

2.Wie viele Wohnungen für welchen Zweck wurden seit dem 1. Januar 2017 mit Zuschüssen in Form von Tilgungsnachlässen gefördert?

3.Wie beurteilt die Landesregierung weitere Instrumente der Zuschussförderung, wie z.B. Aufwendungszuschüsse oder allgemeine Baukostenzuschüsse, insbesondere bei der Eigentumsförderung für Familien mit Kindern?


Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:

Zur Beantwortung dieser Frage wird für den Zeitraum bis 31. Dezember 2016 auf die als Anlage 1 beigefügte Übersicht der NBank vom 13. Februar 2017 verwiesen. Die Übersicht ist dem Landtag auf Wunsch des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration bereits mit Schreiben des Sozialministeriums vom 16. Februar 2017 zugeleitet worden. Die fortgeschriebene Übersicht der NBank vom 14. September 2017 mit Stand 31. August 2017 ist als Anlage 2 beigefügt.

Zu 2.:

Seit dem 1. Januar 2017 wurden 167 Wohnungen mit Zuschüssen in Form von Tilgungsnachlässen gefördert, davon 70 Wohnungen im Mietwohnungsneubau und als Ersatzbaumaßnahmen, 32 Mietwohnungen in Fördergebieten, zehn Mietwohnungen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder hilfe- bzw. pflegebedürftige Personen und 55 Mietwohnungen, die energetisch modernisiert werden.

Zu 3.:

Mit der letzten Änderung des Wohnraumförderprogramms Anfang 2017 wurden im Bereich der Mietwohnraumförderung für Haushalte mit geringen Einkommen Tilgungsnachlässe eingeführt. Das Land gewährt Investorinnen und Investoren auf die zinsfreien Förderdarlehen nach Ablauf von 20 Jahren einen Teilschulderlass in Höhe von 15 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrages. Diese Tilgungsnachlässe wirken wie Zuschüsse. Berechnungen zeigen, dass Aufwendungszuschüsse oder allgemeine Baukostenzuschüsse in entsprechender Höhe, die direkt zu Beginn der Förderung gezahlt werden, nur zu einer marginal gesteigerten Förderintensität führen würden. Überdies wird mit dem Tilgungsnachlass auch den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit am besten Rechnung getragen, weil sich diese Form der Zuschussförderung günstiger auf die Liquidität des Wohnraumförderfonds auswirkt und letztlich mehr Wohnungen gefördert werden können. Schließlich bieten die Förderkonditionen die Gewähr dafür, dass die Darlehen nicht vorzeitig abgelöst werden mit der Folge, dass die Miet- und Belegungsbindungen der geförderten Wohnungen ebenfalls vorzeitig enden. Die Landesregierung hat sich vor diesem Hintergrund bewusst für einen Tilgungsnachlass nach 20 Jahren entschieden.

Weitere Instrumente der Zuschussförderung werden derzeit nicht überlegt, weder in der Mietwohnraumförderung noch in der Eigentumsförderung. Anfang 2017 sind die Grundförderbeträge in der Eigentumsförderung angehoben worden. So wurde u. a. die Förderung für kinderreiche Familien verbessert, indem der Betrag für das dritte und jedes weitere Kind von 10.000 auf 15.000 Euro angehoben wurde.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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