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Plenum 14. Dezember - Mündliche Anfragen - Frage 42

Wie steht die Landesregierung zum Psychosozialen Zentrum in Osnabrück?


Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dragos Pancescu, Belit Onay, Julia Hamburg, Helge Limburg, Christian Meyer und Anja Piel (GRÜNE) geantwortet.

Die Abgeordneten Dragos Pancescu, Belit Onay, Julia Hamburg, Helge Limburg, Christian Meyer und Anja Piel (GRÜNE) hatten gefragt:

Anlässlich der Einweihung des Psychosozialen Zentrums in Osnabrück berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung am 29. November 2017: „Der Bedarf ist da, die Anschlussfinanzierung jedoch offen. Mehr als 120 Geflüchtete haben sich seit Oktober 2016 an die neue Beratungsstelle des Netzwerks für traumatisierte Flüchtlinge Niedersachsen (NTFN) gewandt (…). Das kostenlose Hilfsangebot in Osnabrück wurde nun auf knapp drei Personalstellen aufgestockt. Im Oktober konnte die Beratungsstelle von der Großen Rosenstraße umziehen in eine freundlich eingerichtete Praxis in der Lotter Straße 104. Tätig sind dort mit unterschiedlichen Stundenanteilen, teils auch ehrenamtlich, Sozialarbeiter, Ergo-, Sucht- und Psychotherapeuten. Zuständig ist das Traumazentrum für Flüchtlinge aus Stadt und Landkreis Osnabrück, dem Emsland und der Grafschaft Bentheim. In der Lotter Straße können sie ohne Anmeldung in die offenen Sprechstunden kommen, die von Dolmetschern begleitet werden (…). Zunächst sind die Mittel für den Standort Osnabrück nur für zwei Jahre vom Land bewilligt - und dass die Anschlussfinanzierung kein Selbstläufer ist, betonte bei der Einweihungsfeier Hans-Joachim Heuer, der im niedersächsischen Sozialministerium die Abteilung Migration und Generationen leitet. ‚Sprechen Sie möglichst schnell mit den migrationspolitischen Sprechern der Fraktionen‘, riet er und warnte: Die vorige rot-grüne Landesregierung habe das Projekt anders betrachtet als die neue Große Koalition.“

  1. Wie steht die Landesregierung zum Psychosozialen Zentrum in Osnabrück?
  2. Wie steht die Landesregierung zu dessen Finanzierung über die bewilligten zwei Jahre hinaus?
  3. Plant die Landesregierung eine Verstetigung der finanziellen Mittel für das Psychosoziale Zentrum in Osnabrück?

Ministerin Carola Reimann beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, im Alltag Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement für Menschen mit psychosozialen Problemen zu stärken und dabei die präventive Arbeit gemeinwohlorientierter Träger und Vereine stärker einzubeziehen. Ziel ist ein flächendeckendes, wohnortnahes und bedarfsgerecht ausgestaltetes, flexibles Netz von leicht zugänglichen Angeboten, die von akuter Krisenintervention über langfristige Betreuung bis hin zu komplexen Hilfen reichen.

Das Psychosoziale Zentrum in Osnabrück erhält keine direkte Landesförderung. Gefördert wird seit 2014 vielmehr der Verein „Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen“ (NTFN) mit Sitz in Hannover. Betrug die erstmalige Förderung des NTFN durch das Land im Jahr 2014 noch 100.000 €, so stieg die Landesförderung von 450.000 € im Jahr 2015 auf 520.000 € im Jahr 2016 an. Vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderung durch die stark angestiegene Zahl der in Deutschland Hilfe suchenden und traumatisierten Flüchtlinge wurden für die Jahre 2017 und 2018 im Landeshaushaltjeweils 3,62 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Rahmen einer Projektförderung wird der Ausbau dezentraler Beratungs-, Vermittlungs- und Therapieangebote unterstützt, indem das bisherige Angebot im Raum Hannover um vier zusätzliche Standorte erweitert wird, davon einer in Osnabrück.

Zu 1.:

Nach den Erkenntnissen der Landesregierung leistet der Verein „Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen“ (NTFN) eine sehr wertvolle Arbeit. Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich den Aufbau der weiteren dezentralen Standorte durch das NTFN, so auch des Psychosozialen Zentrums in Osnabrück. Die Zusammenarbeit mit dem NTFN hat sich bewährt. Die Landesregierung erachtet die Aufgabe, geflüchteten Menschen bei der Aufarbeitung und Verarbeitung des Erlebten sowie bei der Integration in Niedersachsen zu helfen, als wichtig.

Zu 2.:

Die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern ist nach Einschätzung der Landesregierung eine Aufgabe, die noch viele Jahre höchstes Engagement erfordern wird. Die Unterstützung des NTFN durch eine Projektförderung ist im Landeshaushalt bis Ende 2018 sichergestellt. Im Rahmen des nächsten regulären Haushaltsaufstellungsverfahrens ist über eine Fortführung zu entscheiden. Dabei wird zu berücksichtigen sein, wie sich die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem weiteren Zuzug von Flüchtlingen nach Niedersachsen entwickeln und wie hoch die Inanspruchnahme neuer psychosozialer Zentren sein wird.

Zu 3.:

Die Entscheidung über eine Verstetigung der Landesförderung bleibt den Haushaltsberatungen vorbehalten.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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