Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Öffentliches Auftragswesen / Ex-post-Transparenz

Informationen über die Vergabe von Aufträgen im Rahmen von Beschränkten Ausschreibungen oder Verhandlungsvergaben (Ex-post-Transparenz-Gebot)


Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind gem. § 30 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) überschreitet.

Auftragnehmer

Vergabeart *)

Art und Umfang der Leistung

Zeitraum der
Leistungserbringung








*)
BA = Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
V = Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln