Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen

Der Landesbeirat unterstützt die Landesbeauftragte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (§12 NBGG). Die 20 Mitglieder des Beirates werden von der Landesbeauftragten berufen. Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen besteht aus der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen als vorsitzendem Mitglied und 20 weiteren Mitgliedern.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln