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Sozialgenossenschaft – die gute Idee für gemeinsames Handeln

Eigeninitiative, Bürgerschaftliches Engagement und Solidarität haben für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen große Bedeutung. So engagiert sich fast jede zweite Niedersächsin, jeder zweite Niedersachse ehrenamtlich. Diese Eigenschaften sind zugleich das Fundament für das Konzept der Sozialgenossenschaften.

Mit dieser innovativen Form der Selbsthilfe können Bürgerinnen und Bürger eigene Lösungen für ihre sozialen Bedürfnisse finden und sich selbst einbringen. Sozialgenossenschaften tragen in Räumen mit sinkenden Bevölkerungszahlen zum Erhalt der sozialen Infrastruktur bei. In ihrer Vielfalt bieten sie Lösungsmöglichkeiten für verschiedene Lebensbereiche, z.B. für Aufbau und Erhalt von Mehrgenerationen-Strukturen, für Dorfläden und Nachbarschaftshilfen, für die alltäglichen Bedürfnisse von Familien (z.B. Kinderbetreuungsmodelle), für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, für Menschen mit Behinderung oder als Seniorengenossenschaft für ein selbstbestimmtes Leben älterer Menschen. Auch einzelne Projekte können Gegenstand einer Sozialgenossenschaft sein.

Das Niedersächsische Sozialministerium unterstützt dieses Engagement mit der Übernahme der Kosten für die Gründung einer Sozialgenossenschaft. Die Höchstfördersumme beträgt bis zu 6.000 Euro. Zu den Gründungskosten gehören zum Beispiel die Ausgaben für Mitgliederwerbung, Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Genossenschaftsverbände etc.

Der Antrag für die Zuwendung ist vor der Einleitung der formalen Gründungsschritte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu stellen.


Das Infoblatt können Sie hier lesen.
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Titelseite des Infoblatts zur Sozialgenossenschaft  

Foto: Sozialgenossenschaft - die gute Idee für gemeinsames Handeln

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