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Bauprodukte

Bauprodukte sind

  1. Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut zu werden,

  2. aus Baustoffen und Bauteilen vorgefertigte Anlagen, die hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden, wie Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos

(§ 2 Abs. 6 Niedersächsische Bauordnung).

Bauprodukte dürfen für die Errichtung, Änderung und Instandhaltung baulicher Anlagen nur verwendet werden, wenn sie

  1. a) von den in der Bauregelliste A bekannt gemachten technischen Regeln nicht oder nicht wesentlich abweichen (geregelte Bauprodukte) oder

    b) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall haben (nicht geregelte Bauprodukte)

    und ein Übereinstimmungszeichen tragen,

  2. von allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht abweichen und nicht in Bauregelliste A genannt sind (sonstige Bauprodukte),

  3. in Liste C bekannt gemacht sind oder

  4. nach den Vorschriften des Bauproduktengesetzes oder nach den Vorschriften zur Umsetzung der Bauproduktenrichtlinie anderer Länder der EU und des EWR oder zur Umsetzung sonstiger Richtlinien der EU in Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen

(vgl. § 24 Niedersächsische Bauordnung).

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