Förderung der energetischen Modernisierung
Was wird gefördert?
Gefördert wird die energetische Modernisierung von Gebäuden im Mietwohnungs- und Eigenheimbereich, die bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden sind. Dazu zählen insbesondere Investitionen für Maßnahmen zum Zwecke der CO2 - Minderung und Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie
- die nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume,
- die Fenstererneuerung,
- die Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe,
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger.
Bei Durchführung der Maßnahmen sind mindestens die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
Förderfähig im Zusammenhang mit der Durchführung der energetischen Modernisierung sind auch weitere Modernisierungsmaßnahmen, z.B. die Verbesserung des Zuschnitts der Wohnung, der Belichtung und Belüftung, des Schallschutzes, der Energieversorgung, der Wasserversorgung und der Entwässerung, der sanitären Einrichtungen, der Beheizung, der Funktionsabläufe in der Wohnung, der Sicherung vor Diebstahl und Gewalt.
Welche Fördervoraussetzungen bestehen?
Eine Förderung im Eigenheimbereich kann erfolgen, wenn
- das Einkommen der Antragstellerinnen und Antragsteller die durch Rechtsverordnung des Landes festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet und
- in die Finanzierung des Objektes ein Eigenkapitalanteil von in der Regel 15 % der Gesamtkosten einfließt (Eigenleistungen können angerechnet werden) und
- die aus der Finanzierung resultierende Belastung für die Wohneigentümer dauerhaft tragbar ist.
Die Förderung eines Mietwohnobjektes erfolgt, wenn der Vermieter sich vertraglich verpflichtet,
- die Wohnungen vom Abschluss der Modernisierungsmaßnahme bis zum Ablauf der Belegungsbindung bei Mieterwechsel nur an Mieter und Mieterinnen zu vergeben, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet und
- die vom Land festgelegte anfängliche Miethöhe nicht zu überschreiten.
- Die Förderung setzt ferner einen Eigenkapitalanteil von in der Regel 25 % der Gesamtkosten voraus.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in der Regel mit anfänglich zinslosen Darlehen. Die Förderkonditionen im Einzelnen ergeben sich aus dem Internet-Angebot der NBank, Hannover.
Wo gibt es Beratung, wo können Anträge gestellt werden?
Fragen zu den Förderkonditionen im Rahmen des Mietwohnungsbaus beantworten
- die örtlichen Wohnraumförderungsstellen bei den Landkreisen, kreisfreien und großen selbständigen Städten sowie selbständigen Gemeinden; diese nehmen auch Förderanträge entgegen;
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderberatung der NBank, Tel. 0511/30031-313, Fax 0511/30031-11313, E-Mail: wohnraum@nbank.de
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