Förderung von Wohneigentum
Was wird gefördert ?
Gefördert werden Neubauvorhaben, Erwerbsvorhaben im Zusammenhang mit Modernisierung sowie Ausbau/Umbau oder Erweiterungsvorhaben. Darüber hinaus werden in Sanierungs- und Unterkunftsgebieten (Fördergebiete) Modernisierungsmaßnahmen nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gefördert.
Wer wird gefördert ?
Gefördert werden
- kinderreiche Familien mit mindestens zwei Kindern,
- Schwerbehinderte bzw. Haushaltsgemeinschaften mit schwerbehinderten Angehörigen, für die je nach Art der Behinderung besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind; hierzu gehören insbesondere Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (aG), Rollstuhlbenutzer, Blinde und hochgradig Sehbehinderte und Personen, bei denen beispielsweise durch das Fortschreiten einer Erkrankung ein entsprechender baulicher Bedarf gegeben ist (wie z.B. bei Multiple-Sklerose-Erkrankten).
Die Förderung erfolgt nach sozialer Dringlichkeit, d.h. unter Berücksichtigung
- der Haushaltsgröße, insbesondere der Zahl und des Alters der zur Haushaltsgemeinschaft zählenden Kinder,
- der Schwerbehinderung von Haushaltsangehörigen,
- der Einkommensverhältnisse und
- der derzeitigen Wohnverhältnisse.
Welche Fördervoraussetzungen bestehen ?
Eine Förderung kann erfolgen, wenn
- das Einkommen der Antragsteller die gesetzlich bzw. durch Rechtsverordnung des Landes festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet und
- die derzeitigen Wohnverhältnisse der Antragsteller unzureichend sind; dies ist in der Regel dann der Fall, wenn weniger als 85 % der für die Haushaltsgemeinschaft angemessenen Wohnfläche vorhanden sind und
- in die Finanzierung des Objektes ein Eigenkapitalanteil von in der Regel 15 % der Gesamtkosten einfließt (Eigenleistungen können angerechnet werden) und
- die aus der Hausfinanzierung resultierende Belastung für die Bauherren dauerhaft tragbar ist.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Wie wird gefördert ?
Die Förderung erfolgt mit anfänglich zinslosen Darlehen. Die Förderkonditionen im Einzelnen ergeben sich aus dem Internet-Angebot der NBank, Hannover.
Wo gibt es Beratung, wo können Anträge gestellt werden ?
Fragen zu den Förderkonditionen im Rahmen der Förderung von Eigentumsmaßnahmen beantworten
- die örtlichen Wohnraumförderungsstellen bei den Landkreisen, kreisfreien und großen selbständigen Städten sowie selbständigen Gemeinden; diese nehmen auch Förderanträge entgegen;
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderberatung der NBank, Tel. 0511/30031-313, Fax 0511/30031-11313, E-Mail: wohnraum@nbank.de
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