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Schwangerschaftskonfliktberatung und Schwangerschaftsabbrüche

Um ungewollt schwangeren Frauen ihr Recht auf qualifizierte Beratung gewährleisten zu können, hat das Land Niedersachsen in den vergangenen Jahren das flächendeckende Netz an Beratungsstellen ausgebaut. Es gibt heute rund 250 anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in unterschiedlicher Trägerschaft, die vom Land gefördert werden. Für bedürftige Frauen übernimmt das Land die Kosten bei nicht indizierten, straffreien Schwangerschaftsabbrüchen.

2010 wurden für Niedersachsen 9.089 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Laut Bundesstatistik waren gut 41 % aller Frauen, die einen Abbruch vornehmen ließen, verheiratet. 98,2 % der Abbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen, 1,8 % mit medizinischer Indikation (z.B. bei drohender gesundheitlicher Gefahr für die Mutter). Die Eingriffe wurden zu über 98 % ambulant durchgeführt. Weniger als 3 % aller Schwangerschaftsabbrüche wurden medikamentös vorgenommen.

Praktische Hilfestellung für ungewollt schwangere Frauen, die einen Abbruch erwägen, bietet der Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft. Er erläutert die Voraussetzungen, unter denen ein straffreier Schwangerschaftsabbruch möglich ist und die einzelnen Schritte, die im Falle der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch zu unternehmen sind. Der Ratgeber wird ergänzt durch ein Merkblatt zum § 218, das über die Kostenübernahme durch das Land Niedersachsen bei nicht indizierten, straffreien Schwangerschaftsabbrüchen informiert.

Der Ratgeber und das Merkblatt (auch in Türkisch, Polnisch und Russisch) sind erhältlich beim

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de

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