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Pflegepaket Niedersachsen

Förderung der Ausbildung in der Altenpflege

Das Land Niedersachsen unterstützt die Ausbildung in der Altenpflege finanziell im Rahmen des so genannten Pflegepakets. Teil des Pflegepaketes ist die finanzielle Anerkennung (Pauschale) von Ausbildungsverhältnissen in der Altenpflege sowie die Gewährung von Zuwendungen zu den Schulkosten an Altenpflegeschulen in privater Trägerschaft.

Das Land Niedersachsen unterstützt die Ausbildung in der Altenpflege finanziell im Rahmen des so genannten Pflegepakets. Teil des Pflegepaketes sind die finanzielle Anerkennung für das Engagement von Pflegeeinrichtungen Ausbildungsverhältnisse bereitzustellen sowie die Gewährung von Zuwendungen zu den Schulkosten an Altenpflegeschulen in privater Trägerschaft.

Die Förderung wird seit Januar 2010 nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege, zuletzt geändert durch Erlass des Sozialministeriums vom 01.08.2011 wie folgt gewährt:

1. Pauschale für Ausbildungsverhältnisse in der Altenpflege in Niedersachsen

Eine Pauschale wird für alle bestehenden und neuen Ausbildungsverhältnisse zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger beginnend ab dem 01.08.2009 gewährt.
Gezahlt wird die Pauschale an die Träger der ausbildenden Pflegeeinrichtungen.

Die vorläufige Pauschale beträgt:

  • für Ausbildungsverhältnisse im stationären Bereich, bei denen auf zwanzig Pflegeplätze höchstens ein Ausbildungsverhältnis kommt (Verhältnis 1:20 oder kleiner, z.B. 1:30), 50 € je Monat und Ausbildungsverhältnis;
  • für Ausbildungsverhältnisse im stationären Bereich, bei denen auf zwanzig Pflegeplätze mehr als ein Ausbildungsverhältnis kommt (Verhältnis also z.B. 1:10), 85 € je Monat und Ausbildungsverhältnis und
  • für Ausbildungsverhältnisse im ambulanten Bereich 85 € je Monat und Ausbildungsverhältnis.

Die Pauschale wird nur gezahlt, wenn mit der oder dem Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung vereinbart ist. Als angemessen in diesem Sinne gilt eine Ausbildungsvergütung, die mindestens 80 % der tariflichen Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) entspricht.

Für Ausbildungsverhältnisse, die innerhalb des ersten halben Jahres ihres Bestehens beendet werden, erfolgt keine Anerkennung.

2. Zuwendungen zu den Schulkosten an Altenpflegeschulen in privater Trägerschaft in Niedersachsen

Eine Förderung wird für alle bestehenden und neuen Schulverträge für die Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger beginnend mit dem 01.08.2009 gewährt. Zuwendungsempfänger sind Altenpflegeschulen in privater Trägerschaft mit Sitz in Niedersachsen.

Der Zuschuss beträgt nach Änderung der Förderrichtlinie rückwirkend ab dem 01.02.2011 bis zu 100 € je Monat und Schulvertrag. Für Schulverträge, die im ersten halben Jahr ihres Bestehens beendet werden, erfolgt keine Förderung.

Der Schulträger hat das von den Schülern zu entrichtende Schulgeld um den Zuschussbetrag zu verringern.

Wo können die Leistungen beantragt werden?

Anträge auf Förderung können anhand des jeweiligen Formblattes gestellt werden beim

Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Lüneburg -
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel.: 04131/ 15-0
Fax: 04131/ 15-3295

Die jeweiligen Formblätter zur Antragstellung finden Sie hier.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesamtes in Lüneburg stehen für weitere Fragen zur Verfügung und sind gerne bereit, Sie im Einzelfall zu beraten und bei der Antragstellung behilflich zu sein.

Ideenwettbewerb

Es existiert in Niedersachsen eine vielfältige Pflegelandschaft mit vielen guten Ideen sowohl hinsichtlich neuer Ansätze in der Pflege wie auch hinsichtlich der Gewinnung von geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Um aber das ganze Potenzial ausschöpfen zu können, wurde unter Federführung des Landespflegeausschusses ein landesweiter Ideenwettbewerb gestartet. Die Ergebnisse dieses Wettbewerbs finden Sie hier.

Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe in der Pflege

Auch ehrenamtliche und Selbsthilfegruppen im Bereich Pflege sollen gefördert werden. Für diesen Zweck stellt die Landesregierung in den Jahren 2010 bis 2015 nach den aktuellen Planungen insgesamt 1,634 Mio € zur Verfügung. Von dieser Förderung werden sowohl Selbsthilfegruppen profitieren, die aus eigener Betroffenheit einen Angehörigen pflegen, aber auch Gruppen ehrenamtlich im Bereich Pflege tätiger Bürgerinnen und Bürger, die sich in diesem Tätigkeitsfeld für andere Menschen engagieren möchten.

Einen Teil der Förderung erhalten die bereits im Bereich der Krankenversicherung (SGB V) regional tätigen Selbsthilfekontaktstellen, denen die Aufgabe zufällt, die Zusammenarbeit dieser Gruppen vor Ort zu unterstützen und sicherzustellen sowie deren Aktivitäten in geeigneter Weise zu koordinieren. Die Selbsthilfekontaktstellen sollen darüber hinaus auch die Gründung weiterer Gruppen anregen.

Die diesbezügliche Förderrichtlinie des Landes ist rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft getreten.


Steigerung der Bekanntheit niedrigschwelliger Betreuungsangebote (nBA)

Mit einer landesweiten Kampagne konnte außerdem ein Beitrag zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der in Niedersachsen tätigen mittlerweile 361 niedrigschwelligen Betreuungsangebote geleistet werden (Stand 01.09.2011).

Häufig sind ältere Menschen zwar noch nicht "pflegebedürftig" im Sinne des Gesetzes, bedürfen aufgrund Ihres Gesundheitszustandes aber dennoch bereits mehr oder weniger intensiver Betreuung und Beaufsichtigung. Die Versorgung auch bereits in diesem vorpflegerischen Bereich rund um die Uhr sicherzustellen, ist für die pflegenden Angehörigen häufig eine große Belastung. Niedrigschwellige Betreuungsangebote nehmen den betroffenen Angehörigen diese Fürsorge zumindest zeitweise ab. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen sind vorgesehen für Menschen mit demenzieller Erkrankung, psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung, wenn nach Feststellung durch den Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen aufgrund der Erkrankung ein erhöhter Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist.
Weitere Informationen finden Sie hier.

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