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Pflegestützpunkte in Niedersachsen

Am 28.05.2009 wurde der Weg für Pflegestützpunkte in Niedersachsen freigemacht. Gemeinsam mit den niedersächsischen Kranken- und Pflegekassen, dem Niedersächsischen Städtetag und dem Niedersächsischen Landkreistag unterzeichnete die damalige Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann am 28.05.2009 die entsprechende Rahmenvereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten.

Das von allen Partnern unterzeichnete Dokument steht als Downloadobjekt bereit.

Das niedersächsische Modell sieht vor, dass Pflegekassen und Kommunen eigenverantwortlich in jedem Landkreis und kreisfreier Stadt mindestens einen Pflegestützpunkt einrichten. Die Qualifikation der hier eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientiert sich dabei an den Kriterien von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern.

Die Leistungen der Pflegestützpunkte umfassen vor allem:

- Pflegebedürftige, Angehörige oder sonst interessierte Personen umfassend und unabhängig zu möglichen Sozialleistungen zu beraten,

- Kontakt zu der jeweils zuständigen Pflegekasse herzustellen,

- eine Angebotslandkarte der pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote zu erstellen und aktuell zu halten,

- auf eine Koordination derjenigen Dienste hinzuwirken, die eng zusammenarbeiten müssen, um eine umfassende und nahtlose Unterstützung und Hilfe zugunsten von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen.

Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Pflege- und Krankenkassen sowie die Landkreise und kreisfreien Städte jetzt regionale Vereinbarungen abschließen und die weiteren Details zur inhaltlichen Ausgestaltung festlegen.

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