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Wem und wie hilft die Stiftung Familie in Not?

Wer kann sich an die Stiftung wenden?

Die Stiftung fördert vorrangig kinderreiche Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende und schwangere Frauen, die ihren ersten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben.


Wann hilft die Stiftung?

Die Stiftung hilft, wenn Sie bei unvorhersehbaren Ereignissen in finanzielle Not geraten, beispielsweise bei Eintritt eines Todesfalles, schwerer oder lang dauernder Krankheit, bei Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes, bei Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Trennung vom Partner oder der Partnerin, sofern von anderer Seite keine Unterstützung möglich ist. Die Stiftung fördert die Hilfe zur Selbsthilfe, damit Sie wieder auf eigenen Beinen stehen können.


Wie hilft die Stiftung?

Die Stiftung hilft durch zweckgebundene finanzielle Zuschüsse und zinslose Darlehen zur Überwindung familiärer Notlagen. Hilfen können zum Beispiel vergeben werden für die Beschaffung oder Erhaltung einer Wohnung nach einer Scheidung oder Trennung, durch Übernahme von Mietsicherheiten, Umzugs- und Renovierungskosten, für Kinderbetreuungskosten, um eine Ausbildung zu beenden oder die Wiedereingliederung in das Berufsleben zu erreichen.

Die Stiftung Familie in Not beschränkt sich nicht allein darauf, finanzielle Unterstützung zu gewähren. Oft kann durch die Einschaltung anderer Behörden und Institutionen geholfen werden. Die Stiftung arbeitet eng mit den Schuldnerberatungsstellen und anderen Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege, der Familienverbände und der Städte und Landkreise zusammen, so dass auch vor Ort Hilfestellung geleistet werden kann.


Kann die Stiftung auch überschuldeten Familien helfen?

Wenn Sie durch eine Schuldnerberatungsstelle betreut werden und die Gläubiger zu Nachlässen vorhanden bereit sind, kann von der Stiftung ein Darlehen vergeben werden. Dieses Darlehen soll Sie bei der Eingliederung ins Berufsleben unterstützen, oder Ihnen helfen, wenn Ihr Arbeitsplatz durch Pfändung bedroht ist.


Wie wird eine Stiftungshilfe beantragt?

Familien können in besonderen Notsituationen über eine Beratungsstelle einen Antrag stellen an die:

Stiftung Familie in Not
Postfach 2 03
30002 Hannover

Telefon: 0511 / 89701-388 oder -393.
E-Mail: FamilieinNot@ls.niedersachsen.de


Wenden Sie sich hierzu bitte aber zunächst an eine Beratungsstelle der Freien Wohlfahrtspflege oder an Ihr örtlich zuständiges Jugend-, Gesundheits- oder Sozialamt. Diese Stellen werden Ihnen behilflich sein, Ihren Antrag unterstützen und an die Stiftung zur Bearbeitung weiterleiten.

Gibt es besondere Hilfen für Schwangere?

Wenn Sie schwanger sind und finanzielle Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Geburt an eine Schwangerschaftsberatungsstelle. Dann kann eine Unterstützung aus Geldern der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" beantragt werden, die in Niedersachsen zentral durch die Stiftung Familie in Not vergeben werden.


Diese Hilfen sind zum Beispiel für den Kauf von Umstandskleidung, einer Babyausstattung, zur Einrichtung eines Kinderzimmers oder für einen Wohnungswechsel bestimmt.

Den Antrag können Sie gern richten an:

Stiftungsbüro Mutter und Kind
Postfach 203
30002 Hannover
Telefon: 0511 / 89701-388 oder -393.


Wie kann die Arbeit der Stiftung mit Spenden unterstützt werden?

Die Stiftung Familie in Not hat bisher mehr als 10.000 Familien in Niedersachsen unterstützt, damit sie ihr Leben wieder selbst in die Hand nehmen können. Dazu haben die Spenden vieler Bürgerinnen und Bürger beigetragen. Jede Spende wird ohne Abzüge an eine bedürftige Familie weitergeleitet, da das Land Niedersachsen die Verwaltungskosten trägt. Alle Spenden sind steuerlich abzugsfähig.

Über die Möglichkeiten, wie jeder individuell in Not geratenen Familie geholfen werden kann, informiert das Faltblatt "Hilfe, die direkt ankommt".


Spendenkonten:

Bankhaus Hallbaum AG
IBAN: DE19 2506 0180 0000 0721 65 
BLZ: 250 601 80

Nord LB Hannover
IBAN: DE69 2505 0000 0101 0466 62
BLZ: 250 500 00


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