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Niedersachsen regelt Ladenöffnung und Verkauf flexibler

Das Niedersächsische Gesetz über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG- vom 8. März 2007) ist seit dem 1. April 2007 in Kraft. Damit hat Niedersachsen von der Möglichkeit der Föderalismusreform Gebrauch gemacht und bietet den Bürgerinnen und Bürgern und dem Einzelhandel landesspezifische sowie flexiblere Vorschriften für die Ladenöffnung und den Verkauf.

Seit dem Inkrafttreten des vormaligen Ladenschlussgesetzes des Bundes hatten sich die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen auch in Niedersachsen deutlich gewandelt. Dem veränderten Verbrauchs-, Einkaufs- und Freizeitverhalten hat der niedersächsische Gesetzgeber deshalb Rechnung getragen und eine schlanke Neuregelung geschaffen.

Wesentliche Ziele des Gesetzes sind:

  • Die Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen
  • Die Sicherstellung des Sonn- und Feiertagsschutzes durch eine abschließende Aufzählung der Ausnahmetatbestände für den Verkauf (u. a. auch für Kur- und Erholungsorte, Ausflugsorte sowie Wallfahrtsorte)
  • Die Regelung des Arbeitsschutzes für das Verkaufspersonal
  • Die Verwaltungsvereinfachung

Mit nur wenigen Paragrafen ist das NLöffVZG sowohl für den Handel, für das Verkaufspersonal, für die Verbraucherinnen und Verbraucher und auch für die Behörden des Vollzugs ein kurzes, gut strukturiertes und in der Sprache verständliches Regelwerk. Das Ergebnis der Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes hat ergeben, dass der Gesetzgeber mit den Vorschriften einen ausgewogenen Kompromiss aller Interessenlagen gefunden hat.

Zum NLöffVZG sind Verwaltungsvorschriften veröffentlicht worden.

Die dort zitierte Rechtsprechung finden Sie hier:

Bundesverwaltungsgericht

Verwaltungsgericht Hannover

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Bundesverfassungsgericht

Weitere Rechtsprechung

Amtsgericht Lüneburg

Verwaltungsgericht Osnabrück

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