Für die medizinische Versorgung mit ärztlichen Leistungen stehen in Niedersachsen rund 30.000 Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung. Etwa ein Drittel ist in eigener Praxis tätig. Von diesen niedergelassen tätigen Ärztinnen und Ärzten sind etwa 40 % Hausärzte und etwa 60 % Fachärzte. Die medizinische Ve
Für die Versorgung mit Arzneimitteln stehen in Niedersachsen über 2.000 Apotheken zur Verfügung, in denen rund 6.500 Apothekerinnen und Apotheker tätig sind.
In Niedersachsen üben rund 2230 approbierte Berufsangehörige die Psychologische Psychotherapie und rund 670 approbierte Berufsangehörige die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus.
Die Zahnmedizin üben in Niedersachsen rund 6.500 Zahnärztinnen und Zahnärzte aus. Ihre Berufsvertretung ist die Zahnärztekammer Niedersachsen, in 30519 Hannover Zeißstr. 11 a Tel. 0511 83391 0. Die Kammern der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und die zukünftige Kammer der Psychotherapeuten beruhen auf d
Das Kammergesetz für die Heilberufe (Heilkammergesetz – HKG) regelt die Rechtsverhältnisse der fünf niedersächsischen Heilberufskammern.
Die Ärztekammer Niedersachsen, die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen und die Zahnärztekammer Niedersachsen haben Ende des Jahres 2005 den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) gegründet.
Das IMPP mit Sitz in Mainz ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder der Bundesrepublik Deutschland, die 1974 gegründet worden ist. Näheres ist dem Abkommen über das IMPP in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.02.2003 (Nds. Ministerialblatt S. 209) zu entnehmen.
In Niedersachsen leisten ca. 1500 Hebammen Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung in geburtshilflichen Abteilungen von Krankenhäusern, in Geburtshäusern und im häuslichen Bereich der Schwangeren; Gebärenden und Wöchnerinnen.
Neben den ärztlichen Berufen im Gesundheitswesen gibt es eine Vielzahl weiterer Fachberufen. Für die Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnungen ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg, zuständig.
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt approbiert zu sein, ausüben will, bedarf einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz