Niedersachsen baut mit einem Fünf-Punkte-Plan den Schutz der Menschen vor Keimen, die gegen Antibiotika resistent sind, in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen konsequent aus.
Informationen zum EHEC-Ausbruch im Mai/Juni 2011 sowie Fragen und Antworten zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes.
Der Niedersächsische Influenzapandemieplan vernetzt die Aktivitäten von Behörden, Kommunen, Ärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen und anderen beteiligten Stellen für den denkbaren Fall einer Grippe-Massenerkrankung.
Die gute Qualität des Trinkwassers in Niedersachsen wird durch umfassende Kontrollen sichergestellt. Verantwortung dafür tragen neben den Wasserversorgungsunternehmen auch Haus- und Wohnungseigentümer und Inhaber von Hausbrunnen.
Die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle kann außer Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämtern) einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt sowie medizinisch tätigen Institutionen (Krankenhäusern, Universitäts-Instituten für Mikrobiologie und Arbeitsmedizin) erteilt werden.
Über gesundheitliche Fragen im Zusammenhang mit der aviären Influenza – auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt – informiert das Niedersächsische Landesgesundheitsamt.