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Sicheres Wohnquartier – Gute Nachbarschaft

- Kriminalprävention im Städtebau und in der Nachbarschaft -

Das Bedürfnis nach öffentlicher Sicherheit zählt zu den Grundbedürfnissen und hat für das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger eine große Bedeutung. Umfragen zeigen, dass die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit auch weiterhin eine große Herausforderung für die Zukunft darstellt. Das Wohn- und Wohnumfeld ist von dem Sicherheitsbedürfnis nicht ausgenommen. Die Stadtentwicklung und der Wohnungsbau der vergangenen Jahrzehnte führten oft zu Stadtbildern und Wohnquartieren, die von Monotonie und mangelnder Infrastruktur geprägt waren. Auf die Frage, wie man sich nachts auf den Straßen der eigenen Wohngegend (subjektiv) fühlt, weist fast ein Viertel der Bevölkerung auf Defizite hin. In großen Mehrfamilienhäusern fällt der Anteil noch höher aus.

Ausschlaggebend ist dabei nicht die faktische Kriminalitätsbelastung - als objektives Risiko, Opfer einer Verbrechens zu werden- sondern vor allem das subjektive Sicherheitsempfinden. Es genießt in der Bevölkerung eine hohe Priorität bei der Wahl der Wohnung und der Entscheidung, wo Eigentum erworben werden soll.

Die "gefühlte" Sicherheit unter der Bevölkerung spielt daher zunehmend als Kriterium eine mitentscheidende Rolle, an dem sich politische Programme und praktische Maßnahmen auf der kommunalen Ebene - etwas die Gestaltung oder städtebauliche Erneuerung der öffentlichen Räume und Siedlungen oder Wohnungen und Wohneinheiten orientieren.

Weil Kriminalprävention im Wohnumfeld und Sicherheit im Wohnquartier nicht über eine einzelne Strategie, sondern nur über ein integriertes Bündel von Handlungsformen zu erreichen sind, hat das Land eine Handreichung zur Förderung der Kriminalprävention im Städtebau und in der Wohnungsbewirtschaftung herausgegeben, die anhand von Beispielen Einblick in vier Handlungsebenen gibt:

  • die Durchführung städtebauliche, architektonischer und baulich technischer Gestaltungsmaßnahmen in den Wohnungen, am Gebäude und im Wohnquartier;

  • die Förderung von Bürgerverantwortung und Nachbarschaftsnetzwerken im Wohnumfeld;

  • die lokale Zusammenarbeit, insbesondere zwischen Polizei, Wohnungsgesellschaften, Stellen und Einrichtungen der Kommunalverwaltung, Trägern der Sozial- und Jugendhilfe sowie örtlichen Präventionsräten;

  • die Integration von Probleme erzeugenden Bewohnern durch pädagogisch gestützte Freizeitangebote.

Die Handreichung kann als Broschüre beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, Pressestelle, Postfach 141, 30001 Hannover bestellt werden und steht in der linken Spalte zum Download bereit.

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