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Wohnraumförderung in Niedersachsen

Wohnraum soll bedarfsgerecht, klimaschonend und bezahlbar sein. Der demografische Wandel und der erforderliche Klimaschutz haben Folgen für die Situation am Wohnungsmarkt. Darum wurden mit dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz die Voraussetzung für eine nachhaltige soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen geschaffen. Damit können diejenigen Menschen unterstützt werden, die sich aus eigener Kraft nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können.

Mit ihrem Wohnraumförderprogramm setzt die Landesregierung folgende Schwerpunkte:

Förderung von Wohneigentum

Familien und Alleinerziehende mit Kindern und kleinen Einkommen haben oft nach wie vor Probleme, angemessenen Wohnraum zu finden. Die Schaffung von Wohneigentum für Haushalte mit Kindern sowie für Menschen mit Behinderungen wird daher gefördert. Dazu zählen Neubau sowie Erwerb im Zusammenhang mit Modernisierung. Familien mit mindestens einem Kind und einer über 60 Jahre alten Person können Darlehen für eine altengerechte Wohnraumanpassung erhalten. Beim Neubau von Wohneigentum werden für energiesparende Bauweise (KfW-Energieeffizienzhaus 85 oder KfW-Energieeffizienzhaus 70) ergänzende Mittel bereit gestellt.

Förderung von Mietwohnungsbau

Die steigende Zahl älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen erfordert ein Umdenken in der Wohnungspolitik. Die meisten Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderung wollen in der vertrauten Umgebung bleiben, benötigen aber dafür bedarfsgerechte Wohnungen. Für diese Personengruppen wird daher im Mietwohnungsbau neuer oder altersgerecht umgebauter Wohnraum, auch für gemeinschaftliche Wohnformen wie z. B. Wohngruppen oder Wohngemeinschaften, gefördert. Um bezahlbares Wohnen in verdichteten Gebieten bzw. Ballungsräumen für Haushalte mit kleinen Einkommen zu erleichtern, den Mietwohnungsbestand qualitativ zu verbessern und eine bedarfsgerechte Verzahnung von Wohnungs- und Stadtentwicklung zu unterstützten, wird die Schaffung von Mietwohnungen in so genannten Fördergebieten bzw. in Gebieten, in denen Wohnraumversorgungskonzepte, Stadt- oder Stadtteilentwicklungskonzepte vorliegen, unterstützt.

Zuwendungen im Mietwohnungsbau werden grundsätzlich als Darlehen gewährt. Im Zusammenhang mit altengerechter Modernisierung kann der erforderliche Einbau von Aufzügen mit einem Zuschuss gefördert werden.

Förderung von energetischer Modernisierung und energiesparender Bauweise

Umweltbelastungen und steigende Energiepreise erfordern die energetische Modernisierung älterer Wohnungen bzw. die Förderung von Niedrigenergiebauweise.

Maßnahmen zur energetischen Modernisierung werden sowohl im Eigentumsbereich als auch im Mietwohnungsbau besonders gefördert.

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