Medien spielen im Alltag junger Menschen eine zentrale Rolle. Die technischen Möglichkeiten für Jugendliche, Medien zu nutzen, haben in den letzten Jahren rasant zugenommen und sind ständigen Änderungen unterworfen. In Haushalten z. B., in denen Jugendliche im Alter von 12 bis 19 Jahren leben, besteht Vollversorgung bei Handy, Computer, Internetzugang und Fernseher. Durchschnittlich 80 % dieser Haushalte verfügen zusätzlich über Digitalkameras, MP3-Player, Videorekorder und Spielkonsolen. Bereits Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren haben zu 78 % Erfahrungen im Umgang mit dem Computer und 59 % der 6 bis 13-Jährigen zählen zum Kreis der Internetnutzer. Durchschnittlich jedes zweite Kind verfügt über ein eigenes Handy; in der Gruppe der 12 bis 13-Jährigen sind es 86 %.
Medien bieten eine große Chance um Informationen zu gewinnen, zu kommunizieren und zu lernen. Sie spielen damit im Prozess des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle. Sie bergen aber auch Gefahren, die z. B. von gewalthaltigen, pornographischen oder extremistischen Inhalten ausgehen können oder wenn sie zur exzessiven Nutzung verleiten.
Schutz- und Kontrollmöglichkeiten
Der Gesetzgeber hat im Jugendschutzgesetz (JuSchG) sowie im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV) geregelt, dass Medienangebote für die jeweilige Altersgruppe freigegeben sein müssen.
Zu diesem Zweck werden Kino- und Videofilme sowie Computerspiele (Trägermedien) gemäß den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes von den obersten Landesbehörden in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle - FSK - Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle - mit Alterskennzeichen versehen.
Die Kennzeichnung erfolgt nach den folgenden Altersstufen:
- Freigegeben ab 0 Jahren
- Freigegeben ab sechs Jahren
- Freigegeben ab zwölf Jahren
- Freigegeben ab sechzehn Jahren
- Feigegeben ab 18 Jahren
Die Altersfreigaben sollen Beeinträchtigungen in der Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen ausschließen. Die Alterskennzeichen sind deutlich sichtbar auf dem Bildträger sowie der Hülle anzubringen. Die FSK- und USK-Kennzeichen sind in Deutschland verbindlich.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor beeinträchtigenden oder gefährdenden Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien (Rundfunk und Telemedien) richtet sich nach demJugendmedienschutz-Staatsvertrag. Zuständig für die einheitliche Medienaufsicht ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Organ der Landesmedienanstalten. Dabei erfolgt die Kontrolle auch hier nach dem Prinzip der "regulierten Selbstkontrolle". Die Verantwortung bleibt in erster Linie bei der Medienwirtschaft selbst. Deren Einrichtungen der Selbstkontrolle - die FSF - Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen und FSM - Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter - überprüfen die Angebote zunächst in Eigenverantwortung. Ihre Entscheidungen können durch die Aufsicht (KJM) korrigiert werden, wenn der Beurteilungsspielraum überschritten wurde.
Internet
Im Internet wacht jugendschutz.net über die Einhaltung des Jugendschutzes und sorgt dafür, dass Anbieter problematische Inhalte rasch verändern, löschen oder für Kinder und Jugendliche sperren. Jugendschutz.net bearbeitet eingehende Beschwerden über Verstöße gegen den Jugendschutz. Vor allem aber recherchiert das Team selbst und surft - wie eine Art Patrouille - im Internet. Verstöße werden bei den Betreibern beanstandet. Weigern sich Anbieter, Verstöße zu beseitigen, schaltet jugendschutz.net die Medienaufsicht - die KJM - ein.
Fernsehen und Hörfunk
Im Fernsehen und Hörfunkwird der Schutz junger Menschen durch Sendeverbote und Zeitgrenzen sichergestellt. Durch technische Mittel oder durch die Wahl der Sendezeit soll gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche keine Sendungen sehen, die für ihre Altersstufe nicht geeignet sind. Filme, die bereits durch die FSK gekennzeichnet wurden, dürfen z.B. bei Kennzeichnung mit "Freigegeben ab sechzehn Jahren" erst nach 22 Uhr gesendet werden. Für Jugendliche nicht freigegebene Filme dürfen erst nach 23 Uhr gesendet werden.
Indizierung von Medien
Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu gefährden, können von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden. Als jugendgefährdend gelten vor allem unsittliche, verrohend wirkende und zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien. Die Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien hat zur Folge, dass diese Medien weit reichenden Werbe- und Abgabeverboten unterliegen und nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen.
Stärkung der Medienkompetenz
Angesichts der sich schnell entwickelnden neuen Medien ist es von zentraler Bedeutung, dass Kinder und Jugendliche den Umgang mit Medien erlernen und die Kompetenz entwickeln, ihrem Alter angemessene Medieninhalte in einem altersgerechten Umfang zu nutzen. Aber auch Eltern, Erzieher und Pädagogen sind aufgefordert, ihre Medienkompetenzen auszubauen, um Kinder und Jugendliche bei diesem Thema besser unterstützen, aber auch beaufsichtigen zu können.
Zur Stärkung der Medienkompetenz bietet das Land Niedersachsen eine Vielzahl von Maßnahmen und Präventionsprojekten an. Dazu gehört die Fortbildung für pädagogische Fachkräfte zu Eltern-Medien-Trainern die seit dem Jahr 2006 gemeinsam mit der Landesstelle Jugendschutz (LJS) durchgeführt wird. Die ausgebildeten Eltern-Medien-Trainer geben anschließend ihr erworbenes Wissen an Elternabenden in der Schule oder in Elternkursen an interessierte Eltern weiter. 121 solcher Eltern-Medien-Trainer sind in Niedersachsen inzwischen flächendeckend aktiv. Seit 2009 werden verstärkt Eltern-Medien-Trainer für die Arbeit mit Eltern mit Migrationshintergrund aus- und fortgebildet.
Weitere in Kooperation mit der Landesstelle Jugendschutz durchgeführten sehr erfolgreichen Projekte sind sog. LAN-Partys für Eltern sowie das Projekt „Handy: lieb und teuer", mit dem Kindern und Jugendlichen der verantwortungsbewusste Umgang mit Mobiltelefonen und kostenpflichtigen Internetangeboten nahegebracht wird, um ihre Finanzkompetenzen zu stärken und sie so vor zu früher Verschuldung zu bewahren. Bei den LAN-Partys findet Elternarbeit in Bezug auf Computerspiele statt, um sowohl die Faszination wie auch die Gefährdungspotentiale von Computerspielen zu vermitteln. Für Jugendliche wird das Projekt „Computerspiele in der Jugendarbeit" angeboten. Der Niedersächsische Jugendmedienschutz engagiert sich besonders im Hinblick auf Gefährdungen durch exzessives Spielen und arbeitet länderübergreifend an präventiven Maßnahmen.
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