Schriftgröße:
normal gross extragross
Farbkontrast:
hell dunkel

Die Situation ehemaliger Heimkinder wird aufgearbeitet

Ehemalige Heimkinder haben dem Petitionsausschuss des Bundestages aber auch Ländern, Medien und Kirchen in jüngster Zeit geschildert, welch entwürdigende Erfahrungen sie in öffentlichen und konfessionellen Erziehungsheimen von 1949 bis 1975 gemacht haben. So berichten vor allem 14 bis 21-jährige Fürsorgezöglinge von Arbeitszwang und menschenunwürdigen Strafen als Erziehungsmethoden und in einigen Fällen sogar von sexuellem Missbrauch. Sie haben deshalb eine Anhörung und Aufarbeitung des ihnen widerfahrenen Leids durch den Bundestag sowie eine Entschuldigung und Regelungen zu Entschädigungen gefordert.

Die Aufarbeitung und Bewertung übernimmt von 2009 an ein Runder Tisch für den Bund und die Länder. Dazu gehört auch, die Entwicklung von Lösungsvorschlägen für die Berücksichtigung individueller Ansprüche (z. B. Rentenansprüche). Ebenfalls sollte ein Forschungsauftrag zur staatlichen Einweisungspraxis sowie Heimaufsicht bundeseinheitlich vergeben werden.

Niedersachsen wird im Interesse der Menschen, die ein Leben lang unter den Folgen von Misshandlungen zu leiden hatten, mit seinen Erkenntnissen die Arbeit des Runden Tisches unterstützen. Neben der Verantwortung für die landeseigene Einrichtung und als Einweisungs- und Aufsichtsbehörde besteht eine moralische Pflicht, den Versuch zu unternehmen, die landeseigene Geschichte nicht auszuklammern.

Das Niedersächsische Sozialministerium hat durch eine eigene Telefonhotline im Herbst 2008 Betroffenen und Zeitzeugen die Möglichkeit gegeben, ihre Erfahrungen und Erwartungen zu schildern. Mehr als 100 Frauen und Männer haben ihre persönlichen Erlebnisse oder Beobachtungen inzwischen mitgeteilt.

Es waren zum Teil erschütternde Berichte über erlebte Demütigungen und Gewalt. Viele haben versucht, die traumatischen Erlebnisse zu verdrängen. Oft wurde angemerkt, dass es als entlastend und gut empfunden wird, dass endlich über dieses Leid öffentlich gesprochen werde.

In den telefonischen Gesprächen mit Betroffenen ist auch gesagt worden, dass das Erlebte finanziell nicht wieder gut zu machen ist. Es geht den Betroffenen vor allem darum, dass das Unrecht, das ihnen angetan wurde, endlich wahrgenommen wird.

Die Erwartungen, die dem Sozialministerium geschildert worden sind, richten sich vor allem auf:

  • eine kollektive und individuelle Aufarbeitung . Sie wünschen sich eine historische Erforschung dieser Zeit und therapeutische Unterstützung.
  • Sie erwarten die rentenversicherungsrechtliche Berücksichtigung der Arbeitszeiten, für die sie kein oder kaum Entgelt erhalten haben.
  • Sie möchten, dass eine gemeinsame Lösung für Entschädigungen gefunden wird.

Das heutige Kinder- und Jugendhilferecht, die Heimaufsicht und das moderne Verständnis von Erziehung sind ein wichtiger Garant, dass solche Zustände, die in einem nicht unerheblichen Teil der Heime bis Anfang der 70er Jahre herrschte, nicht mehr möglich sind. Das Land wird ein positives und menschenwürdiges Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe auch künftig aufmerksam begleiten.

Übersicht