Gewalt gegen Frauen war lange ein Tabuthema. Über Gewalt gegen Frauen redete niemand, keiner wollte etwas bemerkt haben, niemand unternahm etwas dagegen.
Dies hat sich zwischenzeitlich erheblich verändert: Frauenhäuser und Gewaltberatungsstellen bieten seit den 70er Jahren für misshandelte Frauen und ihre Kinder eine Zuflucht. Mädchen und junge Frauen finden nach Gewalterfahrungen einen Ausweg durch Beratung in Beratungsstellen oder Mädchenhäusern . Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration unterstützt diese Einrichtungen und die Prävention mit rund 4 Millionen Euro jährlich.
Durch das Gewaltschutzgesetz werden Personen, die von ihren Lebenspartnern misshandelt werden, schnell und effektiv geschützt. Wer schlägt, muss gehen: Gewalttätige Männer müssen damit rechnen, aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen zu werden, betroffene Frauen und ihre Kinder erhalten verbesserte Unterstützungsangebote. Fachkräfte aus sozialer Arbeit, Polizei, Justiz und kommunalen Einrichtungen arbeiten intensiv zusammen.
In der Fortschreibung des Aktionsplanes II des Landes Niedersachsen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich sind wesentliche Arbeitsfelder dargestellt, Ergebnisse der Kooperation auf Landesebene zusammengefasst und Ausblicke auf zukünftige Aufgaben beschrieben