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Öffentlich geförderte Kindertagespflege

Die wichtigsten Änderungen für Tagesmütter und Tagesväter ab 01. Januar 2009 im Überblick

HANNOVER. Niedersachsen strebt gemeinsam mit den Kommunen bis 2013 eine 35-prozentige Versorgung der unter 3-jährigen Kinder in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege an. Tagesmütter und Tagesväter sollen 30 Prozent der 62.000 angestrebten Betreuungsplätze zur Verfügung stellen.

"Wir setzen auch auf einen Ausbau der Kindertagespflege und machen uns für bessere Rahmenbedingungen stark. So haben wir mit den Kommunen vereinbart, die Bezahlung der Tagesmütter und Tagesväter jährlich zu steigern. Die Neuregelungen für Tagesmütter und Tagesväter führen in vielen Fällen nicht zu einer Steuerpflicht", sagte Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann. "Jeder Einzelfall muss geprüft werden. Es lohnt, sich vor Ort genau zu informieren."

Im Flächenland Niedersachsen stellt die Kindertagespflege die Betreuung in kleineren Gruppen vor Ort sicher. Eltern wünschen Kindertagespflegeplätze vorwiegend für ganz kleine Kinder wegen des familiären Rahmens und der geringen Zahl der betreuten Kinder. Auch immer mehr Unternehmen richten zur Sicherstellung flexibler Betreuung sog. Großtagespflegestellen ein.

Die Kindertagespflege befindet sich derzeit in einem Systemwechsel. Während Kindertagespflege bisher eher privat organisiert wurde, setzt das Land Niedersachsen seit 2006 stark auf Qualifizierung und fachliche Begleitung durch die Jugendämter. Deshalb fördert das Land im Rahmen des Landesprogramms "Familien mit Zukunft" rund 280 Familien- und Kinderservicebüros, die Anlaufstellen für Kindertagespflegepersonen sind.

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HINWEIS: Seit 2010 ist das Niedersächsische Kultusministerium für den Bereich der Kindertagespflege zuständig. Weitere Informationen finden Sie hier.

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