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Land verbessert die Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Barrierefreie Erschließungsmaßnahmen werden höher gefördert“


Das niedersächsische Sozialministerium hat die Städtebauförderungsrichtlinie neu gefasst. Sie stellt jetzt sicher, dass die Städtebauförderung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beiträgt. „Wir haben den Grundsatz der Barrierefreiheit in der Richtlinie verankert“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr zu Inklusion.“ Städte und Gemeinden sind künftig verpflichtet, in ihren Förderanträgen die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird die Herstellung barrierefreier Erschließungsanlagen, also öffentliche Plätze, Parks, Straßen oder Fußgängerzonen, mit einer höheren Förderung honoriert. „Ich rate den Städten und Gemeinden, die Chance zu nutzen und mithilfe der erhöhten Förderung Straßen, Wege und Plätze in den städtebaulichen Erneuerungsgebieten barrierefrei zu gestalten“, appelliert die Sozialministerin. „Barrierefreie Erschließungsanlagen sind unerlässlich, um Menschen mit Behinderungen eine selbständige Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen“, betont Cornelia Rundt, und macht darauf aufmerksam, dass auch Menschen ohne Behinderung von barrierefreien Erschließungsanlagen profitieren, zum Beispiel Familien mit kleinen Kindern und ältere Menschen.

Die Städtebauförderungsrichtlinie bildet die Grundlage für die Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in den Städten und Gemeinden. Das sind beispielsweise Maßnahmen zur Stärkung von Stadt- und Ortszentren oder die Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Stadtteile.

Als weitere wichtige Neuerung eröffnet die Neufassung den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Fördermittel zur Finanzierung von sogenannten Verfügungsfonds einzusetzen. „Den Bewohnerinnen und Bewohnern in den städtebaulichen Erneuerungsgebieten steht dann ein Mittelbudget zur Verfügung“, erläutert die Sozialministerin, „so dass sie stärker als bisher aktiv an der Erneuerung ihres Stadtteils mitwirken können“. Aus dem Verfügungsfonds können vielfältige Projekte finanziert werden, zum Beispiel Stadtteilfeste, Ideenworkshops, Wettbewerbe, Stadtteilzeitungen, aber auch Maßnahmen im öffentlichen Raum wie Bepflanzungen oder die Anschaffung von Spielgeräten oder Sitzgelegenheiten. „Ich hoffe, dass die Städte und Gemeinden von der Möglichkeit, in ihren städtebaulichen Erneuerungsgebieten Fördermittel für einen Verfügungsfonds bereitzustellen, regen Gebrauch machen“, so Cornelia Rundt, „Verfügungsfonds sind ein sehr gutes Instrument, Engagement vor Ort zu aktivieren und zu fördern.“

Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft, so dass die Städte und Gemeinden für in diesem Jahr durchgeführte Maßnahmen bereits von den förderrechtlichen Verbesserungen profitieren können.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2015

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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