Schriftgröße:
normal gross extragross
Farbkontrast:
hell dunkel

Sozialministerin Ross-Luttmann:

„Erlittenes Leid misshandelter Heimkinder muss auch halbes Jahrhundert später jede Anstrengung wert sein“

Betroffene können sich telefonisch und postalisch an das Sozialministerium wenden

HANNOVER. Anlässlich der bundesweiten Diskussion über in den fünfziger und sechziger Jahren misshandelte Heimkinder hat Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann heute Betroffene aufgefordert, sich mit detaillierten Informationen über erlittene Misshandlungen an das Sozialministerium zu wenden.

Ehemalige Heimbewohnerinnen und Heimbewohner können das Fachreferat Kinder- und Jugendhilfe des Niedersächsischen Sozialministeriums, unter der Telefonnummer 0511-120 3010, erreichen. Zuschriften sind auch an die Postadresse: Niedersächsisches Sozialministerium, Referat 301, Postfach 1 41, 30159 Hannover zu richten.

Sozialministerin Ross-Luttmann: "Wir sind um Aufklärung bemüht. Das erlittene Leid der Betroffenen rechtfertigt auch mehr als ein halbes Jahrhundert später noch jede Anstrengung. Dafür darf es nie zu spät sein."

Gleichzeitig hat das Sozialministerium Akten aus dem Hauptstaatsarchiv angefordert, um festzustellen, ob und ggf. welche Misshandlungen in kirchlichen wie auch staatlichen Kinderheimen der 50er und 60er Jahre aktenkundig sind und wie Heimaufsichtsbehörden bei möglichen Verstößen reagiert haben.

Ross-Luttmann wies darauf hin, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zwischenzeitlich mehrere Anhörungen zu diesem Thema durchgeführt habe, zunächst mit Vertreterinnen und Vertretern ehemaliger Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, anschließend auch mit Wissenschaftlern sowie öffentlichen und freien Jugendhilfeträgern. Der Petitionsausschuss habe seine Arbeit noch nicht abgeschlossen.

In Niedersachsen hat sich insbesondere die Diakonie Freistatt offensiv der Aufarbeitung ihrer Geschichte gewidmet. So existiert dort mittlerweile eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen der Diakonie Freistatt und einem ehemaligen Bewohner und Mitglied des Vereins ehemaliger Heimkinder.

Jugendhilferecht der 50er und 60er Jahre
Während im SGB VIII sämtliche Erziehungshilfen in kommunaler Zuständigkeit durchgeführt werden, standen im bis 1989 geltenden Jugendwohlfahrtsgesetz bestimmte Maßnahmen der Erziehungshilfe unter Aufsicht der Landesjugendämter. Während die örtlichen Jugendämter mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten für "normale" Heimunterbringungen zuständig waren, wechselte die Zuständigkeit zu den Landesjugendämtern bei der sog. Freiwilligen Erziehungshilfe (mit automatischer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts) sowie bei der durch die Vormundschaftsgerichte angeordneten Fürsorgeerziehung.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

23.09.2008

Ansprechpartner:
Thomas Spieker

Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 4057

Bildrechte: Land Niedersachsen

Übersicht