Schriftgröße:
normal gross extragross
Farbkontrast:
hell dunkel

100 Millionen für frühkindliche Bildung und Betreuung

Wulff: „Gezielt da ansetzen, wo Unterstützung benötigt wird“

HANNOVER. Ein 100-Millionen-Euro-Programm zum Ausbau und Verbesserung der Kinderbetreuung und der frühkindlichen Bildung haben heute der Niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff, Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann und Kultusminister Bernd Busemann in einer gemeinsamen Pressekonferenz in Hannover vorgestellt.

"Wir wollen allen Einrichtungen und Personen, die sich der frühkindlichen Bildung und Erziehung verpflichtet fühlen, unbürokratisch und schnell helfen, wenn Unterstützung gebraucht wird. Allein erziehende Väter und Mütter, die ihren Kindern und den beruflichen Herausforderungen gerecht werden wollen, brauchen Unterstützungsangebote, die nicht zentral verwaltet werden, sondern vor Ort die individuellen Problemlagen schnell und unbürokratisch lösen helfen. Die Eltern und die Kindertagesstätten und Kindergärten wissen am Besten, wo der Schuh drückt. Hier müssen wir flexibel helfen und organisatorisch das umsetzen, was für eine Vereinbarkeit von Familie, Kindererziehung und Beruf notwendig ist", so Niedersachsens Ministerpräsident.

Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Landesregierung dabei auf die Situation von Müttern mit Kindern unter drei Jahren. Mit jeweils 25 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren, insgesamt also 100 Millionen Euro, wird die Landesregierung durch eine Vielzahl von Angeboten die Träger von Kindertagesstätten, frühkindlichen Betreuungseinrichtungen sowie Tagesmüttermodelle durch dieses Programm dabei unterstützen, vor Ort in den Kommunen und Städten vermehrt verlässliche und die Eltern unterstützende und entlastende Kinderbetreuungsangebote anbieten zu können.

Das Nds. Sozialministerium plant in seinem Zuständigkeitsbereich folgende Schwerpunktmaßnahmen:

1. Zukunftsverträge für die junge Generation

Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und schließt Zielvereinbarungen zu konkreten Vorhaben ab.

a) Einrichtung von "Familien- und Kinderservicebüros" als koordinierendes Service- oder Dienstleistungsangebot bei den Kommunen oder in deren Auftrag durch Dritte als Ansprech-, Beratungs- und Koordinierungsstellen für Eltern, Tagespflegepersonen, Kindertagesstätten und sonstige Tageseinrichtungen sowie Schulen und Unternehmen.

b) Weitere Maßnahme je nach örtlicher Besonderheit und Bedarfslage

- Sicherstellung

- einer bedarfsgerechten Anzahl von qualifizierten Tagespflegepersonen

- der Vermittlung von Praxis begleitender Beratung, Vernetzung und Fortbildung

- einer verlässlichen Struktur in der Tagespflege, beispielsweise durch Vertretungsregelungen

-Ausbau verlässlicher, flexibler, bedarfsgerechter und ggf. altersübergreifender Betreuungsstrukturen in der Tagespflege. Dies beinhaltet auch die Organisation von Notfall-, Vertretungs- und Ferienbetreuung.

So können die Kommunen beispielsweise Vertretungs-Tagespflegekräfte anstellen oder zwei Tagespflegepersonen als "Tandem" beschäftigen, d. h. die Tagespflegepersonen kooperieren und decken Notfallzeiten gegenseitig ab. Organisation von zeitlich ausreichenden Ferienangeboten; Kinderbetreuungsservicekarteien; Inanspruchnahme von stundenweiser Betreuung.

- Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen für besondere Anforderungen wie Integration, Sprachförderung, Umgang mit Behinderungen oder Prävention.

-Vernetzung des Betreuungsangebotes

Zusammenarbeit von Tagespflegepersonen mit Kitas und Schulen, u. a. zur Versorgung von Geschwisterkindern. Die Tagesmütter übernehmen die Betreuung der Unterdreijährigen und begleiten die Kinder beim Übergang in die Kindertagesstätte. Absprachen über Öffnungs- und Betreuungszeiten; Gemeinsame Projekte; Zusammenarbeit von Tagespflegepersonen.

- Schaffung neuer Betreuungsmodelle

Unterschiedliche Tagespflegepersonenmodelle mit individuellen Betreuungsformen und -zeiten, z.B. Betreuung von mehreren Kindern oder Angebote für Studierende.

Bedarfsorientierte Betreuungsangebote zur Abdeckung von Sonderzeiten (vor 7.30 Uhr, nach 17.30 Uhr und Betreuung an Wochenenden in Anbindung an oder in Kooperation mit Kindertagesstätten. Angebot von Notfallbetreuung in Unternehmen).

c) Mittelverteilung

- Das Land unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung ihrer bundesgesetzlich vorgegebenen Aufgaben. Vorgesehen ist die Verteilung der Mittel als Projektförderung. Hierbei trägt das Land maximal 50 Prozent der jeweiligen Projektkosten. Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die Höchstförderung pro örtlichem Träger der Jugendhilfe wird sich an der Zahl der geborenen Kinder orientieren.

- Kosten für die Tagespflegebetreuung können vom Land mit bis zu 20 Prozent gefördert werden.

2. Begleitende übergreifende Servicebausteine des Landes:

-Tagespflegebüro Niedersachsen: Ausbau- und Weiterentwicklung einer überregionalen Stelle zur Beratung und Fortbildung der Fachkräfte, die in der Beratung, Vermittlung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen tätig sind.

-Vernetzung mit Maßnahmen des niedersächsischen Wissenschaftsministeriums im Bereich der Eltern- und Familienbildung, Fort- und Weiterbildung sowie mit Modellvorhaben zur Verbesserung der frühkindlichen Förderung.

- Bereitstellung ergänzender Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen nach dem DJI-Curriculum (Deutsches Jugendinstitut).

- Entwicklung von ergänzenden Grundlagen (Curricula) zur Fortbildung von Tagespflegepersonen (z. B. interkulturelle Bildung)

-Innovative Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms (z. B. Demographie- und Familientraining für kommunale Entscheider) sowie begleitende Internetplattform.

Im Zuständigkeitsbereich des Nds. Kultusministeriums werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

Das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Grundschule

Ziele: Kindertageseinrichtungen und Grundschulen sind neben dem Elternhaus als erste öffentliche Erziehungs- und Bildungseinrichtungen in der Verantwortung, den Ansprüchen der Kinder gerecht zu werden und Grundlagen für lebenslanges Lernen zu schaffen. Alle Kinder sollen beim Übergang in die Grundschule über vergleichbare, tragfähige Eingangsvoraussetzungen verfügen. Hierzu zählen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und schulnahe Vorläuferfähigkeiten und -fertigkeiten.

Umsetzung:

In Abstimmung mit den Trägern werden folgende weitere konkrete Maßnahmen ergriffen:

1. Ermittlung der Fähigkeiten und Fertigkeiten aller Kinder im Rahmen der Schulanmeldung (ca. 15 Monate vor der Einschulung)

Über die Sprachstandsfeststellung hinaus werden als Grundlage für gezielte Förder- und Unterstützungsmaßnahmen geeignete Verfahren entwickelt, welche von Fachkräften der Kindertagesstätten und Grundschullehrkräften gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden.

Beobachtet werden schulnahe Vorläuferfähigkeiten und Fertigkeiten im sozial-emotionalen Bereich (z. B. Kontaktfreudigkeit, Gruppenfähigkeit), im motorischen Bereich, im Wahrnehmungsbereich und im kognitiven Bereich (z. B. Aufgabenverständnis, Grundlagen für mathematisches Denken und Schriftspracherwerb). Die Ermittlung im Zusammenhang mit der Schulanmeldung gewährleistet, dass auch Kinder erfasst werden, die keinen Kindergarten besuchen.

2. Weitere Verbesserung der guten Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen durch den flächendeckenden Einsatz von Beratungsteams

Flächendeckend werden Fachkräfte aus Kindertagesstätten und Grundschulen als Beratungsteams eingesetzt, die für die Umsetzung von Fördermaßnahmen, für die konkrete Zusammenarbeit und für die Organisation der notwendigen Qualifizierung und Fortbildung zuständig sind.

Zu den Aufgaben der Beratungsteams gehören z. B. die Erfassung der praktizierten schulvorbereitenden Maßnahmen in den Kindergärten sowie von Formen und Inhalten der Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in der jeweiligen Region, die Entwicklung eines mit den Beteiligten abgestimmten Programms zur Intensivierung der Zusammenarbeit, die Planung und Durchführung von regionalen Fortbildungsveranstaltungen, die Zusammenarbeit mit Gesundheitsämtern, Jugendämtern und anderen geeigneten Stellen.

3. Gezielte Förder- und Bildungsmaßnahmen im letzten Jahr vor der Einschulung

Gemeinsam mit allen Beteiligten (Trägern, Eltern, Grundschullehrkräften, Fachpersonal der Kindertagesstätten) werden im letzten Jahr vor der Einschulung gezielt vorschulische Förder- und Bildungsmaßnahmen umgesetzt und dabei auch Kinder erreicht, die bisher keinen Kindergarten besuchen.

Auf der Grundlage der Ergebnisse aus den Beobachtungsverfahren sollen gezielte Förder- und Bildungsmaßnahmen bezogen auf den jeweiligen individuellen Bedarf des einzelnen Kindes in den Kindergärten in Zusammenarbeit mit den Grundschulen geplant und umgesetzt werden. Neben der schon laufenden Sprachförderung kann das zum Beispiel auch Förderung der Motorik, Förderung für Hochbegabte oder auch sonderpädagogische Förderung beinhalten. Hierfür erhalten die Träger der Kindergärten für Modellprojekte auf Antrag zusätzliche Personalressourcen.

4. Gemeinsame Weiterqualifikation der Fachkräfte in Kindertagesstätten und Grundschulen

Fachkräfte aus dem Elementar- und dem Primarbereich werden gezielt im Hinblick auf notwendige Fördermaßnahmen und die Umsetzung des Orientierungsplanes für Bildung und Erziehung sowie sonstiger Bildungs- und Fördermaßnahmen vorbereitet.

Schwerpunkte der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind z. B. die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von Bildung und Lernen, Verfahren zur Beobachtung und Dokumentation des Entwicklungsstands und der Lernentwicklung, Planung und Umsetzung von Fördermaßnahmen auf der Grundlage der Ergebnisse von Beobachtungsverfahren, Qualitätsstandards für die Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule und Verfahren zur Evaluation.

IV. Landeswettbewerb "Kinder- und familienfreundliche Kommunen und Unternehmen"

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit lobt 2007 neben dem Niedersächsischen Familienpreis einen Landeswettbewerb "Kinder- und familienfreundliche Kommunen und Unternehmen" aus. Ziel dieses Wettbewerbs, der für die Kategorien Kommunen und Unternehmen ausgeschrieben werden soll, ist, besonders kinder- und familienfreundliche örtliche Maßnahmen und Vorgehensweisen auszuzeichnen und zur Fortentwicklung einer kinder- und familienfreundlichen Gestaltung des Lebensumfeldes auf kommunaler und betrieblicher Ebene anzuregen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

29.08.2006

Ansprechpartner:
Thomas Spieker

Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 4057

Bildrechte: Land Niedersachsen

Übersicht