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Sicherstellung und Weiterentwicklung der qualifizierten Angebote für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen in Niedersachsen

Rede von Sozialministerin Cornelia Rundt am 25.07.2014 im Niedersächsischen Landtag


- Es gilt das gesprochene Wort -

„Für die Niedersächsische Landesregierung ist die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ein zentrales Thema der Landespolitik. Über Inklusion reden heutzutage viele. Aber wir füllen Inklusion in vielfältigen Bereichen mit Leben.

Ich danke deshalb ausdrücklich den Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen für den hier eingebrachten Entschließungsantrag. Er hat das Ziel, die Angebote für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen in Niedersachsen zu verbessern.

Dass wir in Niedersachsen auf viele vorbildliche Beispiele für das gelebte Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen vor Ort blicken können, hat auch unser Landeswettbewerb „Inklusive Kommune“ bewiesen.

Daran hatten sich jüngst 31 Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden beteiligt. Sie werden Impulsgeber sein.

Zur Teilhabepolitik gehört auch, dass wir uns zum Wohle der taubblinden Menschen für eine möglichst rasche Einführung des Merkzeichens „taubblind“ einsetzen. Bereits im November 2012 hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) unter dem Vorsitz des Landes Niedersachsen einen einstimmigen Beschluss gefasst. Darin wurde der Bund gebeten, das Merkzeichen „taubblind (TBl)“ einzuführen.

Menschen die als „taubblind“ beschrieben werden, haben sehr unterschiedliche Handicaps, aber auch sehr unterschiedliche Kompetenzen. Viele solchermaßen betroffenen Menschen leben nicht mehr in speziellen Einrichtungen, wie im Taubblindenwerk hier in Hannover. Sie leben allein oder in Partnerschaft und bewältigen ihren Alltag ganz hervorragend.

Für sie ist das Merkzeichen „TBl“ in ihrem Schwerbehindertenausweis von herausragender Bedeutung. Sie können dadurch anderen Menschen, denen sie begegnen, ihre Einschränkungen deutlich machen.

Entscheidendes Kriterium für den Zeitpunkt der Einführung des Merkzeichens „TBl“ ist der Umfang der Beteiligung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates, welcher laut ASMK-Beschluss zu erfolgen hat.

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) strebt die Einführung des Merkzeichens durch Rechtsverordnung an. Es kann einen konkreten Zeitrahmen noch nicht benennen. Niedersachsen wird gemeinsam mit den anderen Ländern auf zügigen Abschluss drängen.

Ich möchte gern auf einzelne Ziffern des Entschließungsantrags eingehen. Die Ausbildung für Taubblindenassistentinnen und –dolmetschern ist staatlich nicht geregelt. Die „Gesellschaft Inklusion und Bildung“ ist bestrebt, das Berufsbild weiter zu entwickeln.

Bisher erhalten die Assistentinnen und Assistenten in der Regel als ehrenamtlich Tätige eine Aufwandsentschädigung. Gleichwohl wird eine hohe soziale Kompetenz und fachliches Wissen erwartet, um diese Tätigkeit verantwortungsbewusst ausüben zu können.

Die notwendigen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten werden wir mit dem Entschließungsantrag genauer prüfen und einer Lösung zuführen, um - wie gefordert - ausreichend Fachkräfte zur Verfügung zu haben.

Gebärdensprach- und Schreibdolmetscher werden nach dem Justizvergütungs-

und -entschädigungsgesetz (JVEG) bezahlt. Der Stundensatz ist 2006 von 55 Euro auf 75 Euro erhöht worden. Dieser Satz wird auch in Niedersachsen bezahlt. Paragraf 6 des Niedersächsischen Behinderten Gleichstellungsgesetzes ist hier einschlägig. Sofern Kommunikationsdolmetscher für taubblinde Menschen tätig werden, ist auch ihnen eine entsprechende Vergütung zu zahlen.

Zur Frage von Reha-Maßnahmen und Hilfsmitteln wird das Sozialministerium mit den zuständigen Reha-Trägern das Gespräch suchen, um die Verfahren im Sinne der betroffenen Menschen zu vereinfachen, zu vereinheitlichen und zu verkürzen.

Taubblinde und hörsehbehinderte Kinder, die zu Hause leben und keine Einrichtung besuchen, erhalten ambulante Leistungen der Frühförderung.

Taubblinde und hörsehbehinderte Kinder, die sich in einer Einrichtung befinden, erhalten dort teilstationäre oder stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe.

Die bedarfsgerechten Leistungen werden von dem Einrichtungsträger erbracht, indem entsprechend ausgebildete Fachkräfte die Kinder in den Einrichtungen betreuen und fördern. Damit ist eine umfassende Hilfegewährung größtenteils sichergestellt.

Durch die Einführung der Inklusiven Schule ist der Bedarf an speziell ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern gestiegen.

Für taubblinde oder hörsehbehinderte Schülerinnen und Schüler besteht zweifelsfrei ein ganz spezieller Bedarf an entsprechend ausgebildeten Lehrkräften.

Mit den betroffenen Verbänden wird das Sozialministerium den Bedarf an Blinden- und Gehörlosenpädagoginnen und -pädagogen ermitteln um anschließend mit Wissenschaftsministerium zu klären, wie entsprechende Studienplatzangebote in Niedersachsen oder gemeinsam mit den anderen norddeutschen Bundesländer sichergestellt werden können.

Ich freue mich, dass mit der Umsetzung dieses Entschließungsantrags in Niedersachsen für taubblinde oder hörsehbehinderte Menschen Verbesserungen auf den Weg gebracht werden. Sie werden es den betroffenen Menschen ermöglichen, besser am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können.

Danke.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2014

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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