Als oberste Landesbehörde gestaltet das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit mit rund 400 Beschäftigten die Sozialpolitik und steuert die Sozialleistungen des Landes als überörtlicher Sozialhilfeträger. Das zum Geschäftsbereich gehörende Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellt in diesem Bereich in Zusammenarbeit mit der Freien Wohlfahrtspflege und karitativen Organisationen die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen sicher. Das Ministerium ist Aufsichtsbehörde für die landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger. Im Bereich der Pflegeversicherung wirkt es mit bei der Planung und Finanzierung der pflegerischen Infrastruktur.
Im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik nimmt es in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt Aufsichtsaufgaben in der Jugendhilfe wahr und fördert eine umfangreiche Palette an Projekten, zum Beispiel um Jugendlichen einen guten Start in Ausbildung oder Arbeit zu ermöglichen. Für die junge Generation werden auch familienpolitische und generationsübergreifende Programme entwickelt und umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Frauenpolitik als Querschnittsaufgabe liegt im Bereich der Umsetzung der "Gender-Mainstreaming-Strategie" der EU. Hier wirkt das Ministerium in Zusammenarbeit mit allen anderen Ressorts, um die tatsächliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu forcieren.
Im Gesundheitsbereich trifft das Ministerium mit dem Landesgesundheitsamt Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Krankheiten. Zusammen mit dem Bund und den Kommunen ist es für die Krankenhausförderung zuständig. Zum Geschäftsbereich gehören zehn Landeskrankenhäuser, deren Aufgabe die Behandlung psychisch kranker Patienten ist. Für berufsrechtliche Angelegenheiten ist das Ministerium oberste Aufsichtsbehörde.
Der Bereich Städtebau und Wohnungswesen ist neu zum Ministerium hinzu gekommen. Dabei geht es um die Erneuerung der Städte, soziales Wohnen und sicheres Bauen. Damit unterstützt das Land die zukunftsorientierte Planung und Entwicklung der niedersächsischen Gemeinden.
Der Behindertenbeauftragte berät die Staatskanzlei und die übrigen Ministerien in behindertenpolitischen Fragen. Zwei Stiftungen sind im MS angesiedelt: Die Landesstiftung Kinder von Tschernobyl und die Stiftung Familie in Not.