Bund und Länder haben sich auf das Ziel verständigt, bis 2013 für 35 Prozent der Kinder unter 3 Jahren einen Betreuungsplatz bereitzustellen.
In Niedersachsen werden auf der Grundlage der Vereinbarung des so genannten "Krippengipfels" Investitionen zur Schaffung von Betreuungseinrichtungen für unter Dreijährige in Tageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege gefördert. Für den Ausbau der Kleinkindbetreuung im Land steht insgesamt 225 Millionen Euro Fördergeld für den Zeitraum 2008 bis 2013 bereit.
Mit dem Investitionsprogramm unterstützen Bund und Land gemeinsam die Kommunen bei dem Ausbau der Kinderbetreuung. Den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe werden festgelegte Förderkontingente zugewiesen. Diese wurden unter Berücksichtigung der Anzahl der Dreijährigen zum 31.12.2005 aufgeteilt.
Förderung
- Gefördert werden Neubauten, Erweiterungs- bzw. Umbaumaßnahmen und die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen.
- Die Einzelförderung beträgt für den Neubau 13.000 Euro, für den Umbau 5.000 Euro und für die Anschaffung 1.500 Euro je neu geschaffenen Platz für Kinder unter drei Jahren.
- Soweit Förderbeträge an privat-gewerbliche Betreiber zur Beschaffung von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege weitergeleitet werden, wird die Förderung für Baumaßnahmen auf 15.000 Euro beschränkt.
- Gefördert werden Vorhaben, die nach dem 18.10.2007 begonnen wurden.
Für die "Kindertagespflege" im Rahmen der Richtlinie ist das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit zuständig.
Ansprechpartnerinnen:
Christa Frenzel (Referat 304)
Telefon: 0511/120-3001
mailto: Christa Frenzel
Karin Habenicht (Referat 304)
Telefon: 0511/120-3032
mailto: Karin Habenicht
Zuständige Bewilligungsbehörde und die erforderlichen Antragsvordrucke für Vorhaben in der Kindertagespflege:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 3 SH 5
Die dort jeweils zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie unter www.soziales.niedersachsen.de.
Für den Bereich "Kindertageseinrichtungen" im Rahmen der Richtlinie ist das Niedersächsische Kultusministerium zuständig.