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Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung

Die Ärztekammer Niedersachsen, die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen und die Zahnärztekammer Niedersachsen haben Ende des Jahres 2005 den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) gegründet.

Der NiZzA hat zum 01.04.2006 die Arbeit aufgenommen.

Verbandszweck ist die gemeinsame Erfüllung der den drei Kammern für Heilberufe durch Rechtsverordnung des Landes Niedersachsen übertragenen Aufgaben als zuständige Stellen für die Erteilung und den Widerruf von Approbationen und Berufserlaubnissen nach der Bundesärzteordnung, dem Psychotherapeutengesetz und dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde.

Ferner nimmt der NiZzA weitere Aufgaben nach Weisung der einzelnen Verbandsmitglieder wahr. Hierzu gehören derzeit:

  • für die Ärztekammer Niedersachsen und die Zahnärztekammer Niedersachsen:
    die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern nach dem Betäubungsmittelgesetz und den auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen
  • für die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen:
    die Anerkennung von Einrichtungen als Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder als Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Zudem erfüllt der NiZzA auch die Aufgaben des ehemaligen Landesprüfungsamts für Heilberufe. Der Zweckverband ist damit zuständige Prüfungsbehörde für angehende Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Zahnärzte.

Anschrift:
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Nobelring 4
30627 Hannover
Tel.: 0511 / 8972-9215

NiZzA

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