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Das Elterngeld verbessert die wirtschaftliche Situation junger Eltern deutlich. Mit finanzieller Unterstützung des Staates können sich Mütter und Väter dadurch im ersten Lebensjahr des Kindes mehr Zeit für ihre Familie nehmen.
Allgemeine Grundlagen
Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz –BEEG).
Das BEEG gilt für alle ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kinder. Für Kinder, die davor geboren sind, ist nach wie vor das Bundeserziehungsgeldgesetz gültig. Auch für angenommene Kinder und mit dem Ziel der Annahme aufgenommener Kinder kann Elterngeld beantragt werden. Sobald das angenommene Kind das achte Lebensjahr vollendet hat, besteht dieser Anspruch nicht mehr. Für Kinder, die in Pflegefamilien leben, kann dagegen kein Elterngeld bezogen werden.
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie betreuen oder erziehen ihr Kind selbst nach der Geburt.
- Sie sind nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig.
- Sie leben mit ihrem Kind in einem Haushalt.
- Sie haben ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Erwerbstätige Eltern, die Elternzeit nehmen oder ihre Erwerbstätigkeit auf höchstens 30 Stunden reduzieren, erhalten Elterngeld in Höhe von mindestens 67 Prozent des wegfallenden, bereinigten Nettoeinkommens. Zur Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens werden bei nicht selbstständig Beschäftigten von deren Bruttoeinkommen die Lohnsteuer und die Sozialabgaben abgezogen. Darüber hinaus wird der jährliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro abgezogen.
Das Elterngeld beträgt monatlich mindestens 300 Euro, maximal jedoch 1.800 Euro. Die Gewährung des Mindestbetrages ist unabhängig davon, ob der das Kind betreuende Elternteil vorher erwerbstätig war. Sie können die Höhe ihres möglichen Anspruchs auf Elterngeld mit dem in der linken Infospalte verlinkten Elterngeldrechner individuell berechnen.
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