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Ministerin Carola Reimann stellt Räume und Probebetrieb des neuen Klinischen Krebsregisters Niedersachsen vor

Dr. Reimann: „Die Erkenntnisse des Klinischen Krebsregisters werden uns dabei helfen, die Krebstherapie zu verbessern“


Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann und der Geschäftsführer Tobias Hartz haben heute die Geschäftsräume des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen (KKN) offiziell eröffnet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Dr. Carola Reimann dankte dem KKN-Geschäftsführer Hartz für die Aufbauarbeit, die er und sein kleines Team seit der Gründung geleistet haben. „Bei der klinischen Krebsregistrierung geht es zuallererst um die Patientinnen und Patienten, die an Krebs erkranken und die Hoffnung auf eine wirksame Therapie haben“, sagte Ministerin Reimann: „Die Daten, die wir zu den laufenden Krebsbehandlungen sammeln, werden es uns ermöglichen, die Krebstherapie nachhaltig zu verbessern.“ Dr. Reimann forderte die Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen auf, mit ihren Meldungen an das KKN dieses neue Instrument der Gesundheitsförderung zu einem Erfolgsmodell zu machen. Der KKN-Geschäftsführer gewährte bei einem Rundgang Einblicke in die aktuellen Arbeitsabläufe. Im derzeit laufenden Probebetrieb werde das Meldeverfahren optimiert, so Hartz, im Sommer starte dann der Routinebetrieb.

Informationen zum KKN im Überblick:

Modernes Arbeitsumfeld in schlichtem Ambiente

Das KKN wurde als selbstständige Anstalt des Landes am 1. Dezember 2017 gegründet. Die vom Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften vermittelten Räumlichkeiten sind wie geschaffen für die klinische Krebsregistrierung in Niedersachsen: Hier lässt sich die notwendige räumliche Trennung zwischen dem Registerbereich (1. OG) und dem Vertrauensbereich (2. OG) realisieren, und die zur Verfügung stehende Gesamtfläche wird auch mit dem bevorstehenden notwendigen Personalwachstum schritthalten können. Derzeit beschäftigt das KKN sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; bis zum Ende des Jahres soll die Mitarbeiterzahl auf rund 30 Personen ansteigen – das KKN plant langfristig mit insgesamt 45 Stellen.

Eine Kombination aus dunkelbraunem Vinylfußboden, die Farben Weiß und Grau für die Möblierung sowie moderne höhenverstellbare Schreibtische im klaren Design prägen das Erscheinungsbild der Büroräume. Das KKN ist barrierefrei gestaltet. Eine besondere Bedeutung kommt der technischen Ausstattung für das Netzwerk zu: das Rückgrat des Kommunikationsnetzes und der Datenübermittlung bilden Glasfaserkabel.

Probebetrieb läuft

Wie geplant ist der Probebetrieb angelaufen: vom 21.02. bis 30.06.2018 nimmt das KKN von ausgewählten freiwilligen Testmeldern Krebsmeldungen entgegen. Mit dem Probebetrieb ermöglicht das KKN seinen Meldern, möglichst früh Feedback zu dem webbasierten Melderportal und der Registeranwendung zu geben und das Produkt in ihrem Sinne optimieren zu können. Dabei geht es um Bedienbarkeit, Funktionalität, Datenübertragung, Datenverarbeitung, Datentransfer an den Registerbereich und Kommunikationswege zwischen Melder und KKN. Nicht zuletzt ermöglicht die Testphase einen intensiven Austausch zwischen den Leistungserbringern und dem Krebsregister.

Die Meldungen für das neue KKN und das bereits bestehende Epidemiologische Krebsregister (EKN) werden über ein gemeinsames Melderportal in einer gemeinsamen Datenannahmestelle entgegen genommen, so dass für Ärztinnen und Ärzte keine doppelte Arbeit anfällt – erst nach erfolgter Meldung werden die Daten getrennt.

„Der Mehraufwand der Ärztinnen und Ärzte für die Datenerfassung muss so gering wie möglich gehalten werden“, so Hartz. Er verweist dabei auf die Notwendigkeit der Zusammenarbeit. „Wir brauchen mehr Interoperabilität und vernünftige Schnittstellen; Doppeldokumentationen gilt es zu vermeiden“, betont der Geschäftsführer des KKN. Die Ärztinnen und Ärzte sollen ihre Zeit für die Patientinnen und Patienten aufbringen, nicht für die Dokumentation.

Klinische Krebsregistrierung als Chance

Während das EKN das Auftreten von Krebserkrankungen in einer definierten Bevölkerungsgruppe beobachtet und Aussagen zu Neuerkrankungsraten sowie zeitlichen und regionalen Häufungen trifft, erfasst das KKN alle Angaben zu Diagnose, Behandlung, Verlauf, inklusive Nachsorge von Krebserkrankungen einschließlich ihrer Frühstadien. Damit können auch Aussagen zur Qualität der Behandlung und zum Behandlungsverlauft getroffen werden.

Ein klinisches Krebsregister ist mehr als eine reine Datenbank: Durch die lückenlose Dokumentation des Erkrankungs- und Behandlungsverlaufs entsteht zunächst ein Datenschatz. „Wir wollen die Daten zum Sprechen bringen und diese zeitnah für die Mediziner so aufbereiten, dass sie mit Hilfe der zurückgespiegelten Daten ihr Handeln, das heißt die Ergebnisqualität von Krebstherapien, optimieren können“, hebt der KKN-Geschäftsführer hervor. Ein erweiterter Nutzwert stelle sich mit der registerübergreifenden Verwendung von Übertragungsstandards ein – so könnten die relevanten Daten für eine transparente und sektorenübergreifende Darstellung der onkologischen Versorgungsqualität nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene herangezogen werden, so Hartz: „Unsere Daten können indes nur so gut sein wie die Meldungen, die uns von den Ärztinnen und Ärzten in Niedersachsen gemeldet werden.“ Da hierbei hochsensible Daten erfasst und gespeichert werden, wird dem Datenschutz von allen Seiten höchste Priorität eingeräumt. Alle Protagonisten sind sich dessen bewusst, dass der sichere, verantwortungsvolle und den aktuellen datenschutzrechtlichen Richtlinien entsprechende Umgang mit den Daten außer Frage steht.

Finanzierung

Der Aufbau der klinischen Krebsregistrierung wird durch das Land Niedersachsen finanziert. Hierfür wurden für die Jahre 2016 bis 2018 insgesamt 5,7 Mio. Euro im Haushalt veranschlagt. Die Deutsche Krebshilfe unterstützt den KKN-Aufbau mit Fördermitteln in Höhe von etwa 480.000 Euro.

Nach einer bundesgesetzlichen Regelung zahlen die Krankenkassen eine Pauschale für die klinische Krebsregistrierung in Höhe von 90 Prozent der Betriebskosten für jeden im Routinebetrieb gemeldeten Neuerkrankungsfall. Dies sind gegenwärtig 131,18 Euro pro Fall. Die Kostenerstattung setzt voraus, dass die klinischen Krebsregister zahlreiche vom GKV-Spitzenverband vorgegebene Förderkriterien in vollem Umfang erfüllen. Die Krankenkassen erstatten auch die an die meldenden Einrichtungen (Arztpraxen und Krankenhäuser) zu zahlende Meldevergütung.

Für die auf das Land entfallenden zehn Prozent der Betriebskosten sowie die Kosten, die die Krankenversicherungsträger nicht erstatten (beispielsweise für die Erhebung und Verarbeitung landesspezifischer Daten und für den Betrieb einer Landesauswertungsstelle) sind für die kommenden Jahre im Landeshaushalt derzeit Mittel in Höhe von jeweils rd. 1,3 Mio. Euro veranschlagt.

Wie geht es weiter?

An den Probebetrieb schließt sich ab 1. Juli 2018 nahtlos der Routinebetrieb an; damit wird jede Ärztin und jeder Arzt sowie jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt in Niedersachsen, die oder der eine entweder bösartige Tumorerkrankung oder eine gutartige Tumorerkrankung des zentralen Nervensystems hinreichend sicher diagnostiziert, behandelt oder eine Statusänderung im Verlauf (ggf. inklusive Tod durch die Tumorerkrankung) diagnostiziert, meldepflichtig an das KKN.

Beim KKN werden künftig alle Meldungen in einem webbasierten Melderportal elektronisch erfasst; das Melderportal wurde von insgesamt acht Bundesländern in einem Kooperationsverbund gemeinsam entwickelt und wird laufend weiter ausgebaut. Zwischen dem KKN und dem bereits bestehenden EKN erfolgt über eine gemeinsame Datenannahmestelle eine enge Zusammenarbeit, so dass nur eine Meldung für beide Register übermittelt werden muss.

Ab Mitte Mai 2018 beginnt das KKN mit den Melderschulungen. Geplant ist, diese nicht nur in Hannover, sondern auch in den Bezirksstellen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen anzubieten. Die Termine, sobald sie feststehen, werden auf der Webseite des KKN veröffentlicht sowie über den KKN-Newsletter und die Kommunikationskanäle der Berufsverbände bekannt gegeben.

Im Hinblick auf die Zukunft verlieh Geschäftsführer Tobias Hartz seiner Hoffnung Ausdruck, dass „das KKN seine Rolle als Dienstleister für die Ärzteschaft und vor allem für die Patientinnen und Patienten“ erfolgreich im Sinne des gesetzlichen Auftrages erfüllen wird. Er bedankte sich für den gelungenen Start, der ohne die kompetente Unterstützung des Sozialministeriums, des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes und ohne das Kernteam nicht möglich gewesen wäre.

Kontakt

KKN | Klinisches Krebsregister Niedersachsen

Anstalt des öffentlichen Rechts

Sutelstraße 2 | 30659 Hannover

0511 277897-0

info@kk-n.de | www.kk-n.de

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.04.2018

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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