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Werkstätten für behinderte Menschen

Menschen mit Behinderung, die auf Grund der Schwere oder Art ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, finden in Werkstätten für behinderte Menschen angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung. Die Werkstätten ermöglichen es behinderten Menschen ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, entwickeln, erhöhen oder unter Umständen wiederzugewinnen und sich so persönlich weiterzuentwickeln. Des weiteren fördern Werkstätten für behinderte Menschen den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch entsprechende Maßnahmen, stellen ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen bereit und verfügen über qualifiziertes Personal neben einem begleitenden Dienst.

Insgesamt soll so die Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben sowie die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ermöglicht werden.

In Niedersachsen sind derzeit rund 29.000 Menschen mit Behinderung in über 200 Werkstätten beschäftigt.

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